Dies ist eine Diskussion zu väterliches Sorgerecht innerhalb des Forums Familienrecht
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| angenommen, ein Ehepaar was 1 Tochter hat und noch eine kranke Tochter bekommen. Diese 2. Tochter hat jedoch einen Gendefekt und isst nichts. Worauf sich das Jugendamt einschaltet, da das Kind nicht gedeiht. Nach ewigen Kampf mit Gutachten und Gericht, dürfen beide Eltern die Kinder behalten. Da sie sich ergänzen. Nun nach 1 ½ Jahren Krankenhausaufenthalt kommt die Frau mit dem noch kranken Kind wieder nach Hause. Die Mutter hat sich jedoch sehr geändert. Ist oft gereizt und schlägt das Kind, vergisst die Sondierung (das Baby schreit) und stellt die Kinder ins Internet und macht mit Pädophilen Termine aus. Deshalb kam es sehr oft zu Auseinandersetzungen. Die Große, die eine Tagesmutter besucht, mag nicht nach Hause. Sie weint und beteuert, dass sie Angst hat. Darauf der Vater die Trennung will und die ältere Tochter (mit der auch 1 ½ Jahre zusammen lebte) mitnehmen. Darauf ist die Mutter mit dem beiden Kindern zum Jugendamt und behauptete der Mann verübe psychische Gewalt. Somit ist Frau mit beiden Kindern in ein Frauenhaus. Verweigerte auch jeglichen Umgang der Kinder mit dem Vater. Auch per Telefon war es dem Vater nicht möglich Verbindung mit seinen Kindern aufzunehmen. Der Vater hat dann das Gericht eingeschaltet. Er hat nun die Große Tochter und die Frau die jüngere Tochter. In zwischen haben beide jeweils eine Wohnung und je eine Tochter. Nun erkennt jedoch der Vater immer mehr die Verhaltensformen der Mutter, wie er sie während des Zusammenseins erlebt hat. Auch die große Tochter bettelt beim Umgang von der Mutter, dass sie nach Haus will und zwingt das Kind um ihr Umgangsrecht zu bekommen. Die jüngere Tochter kommt auch schon mal mit den Worten „Papa bäh“. Noch zu erwähnen ist, dass die Mutter EU-Rente erhält. Da sie mit 80% Behinderung nicht vermittelbar ist. Die Behinderung stellt sich aus einen Bandscheibenvorfall, Hüftdysplasie, Psychosen und Verfolgungswahn zusammen. Nun Die Fragen: Wie bzw. was kann der Vater tun, das er das komplette Sorgerecht erhält? Wie bzw. was kann er tun, um den 2. jüngeren Kind zu helfen? |
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| AW: väterliches Sorgerecht Zuerst: Sorgerecht ist nicht gleich Umgangsrecht - heißt, wenn der Vater das alleinige SR inne hätte, bliebe der Mutter trotzdem das Umgangsrecht. Das alleinig. SR erhält man durch einen Beschluss vom Familiengericht. Dazu muss man darlegen können, warum das Kindeswohl beim Verbleib des gemeins. SR bei beiden ET gefährdet wäre. Will der Vater das 2. Kind auch zu sich nehmen? Dann könnte er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Kurzum: Der Gang zum Anwalt steht wohl bevor.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: väterliches Sorgerecht irgendwie kapiere ich das nich so ganz. geht es jetzt um kinderpronografie und sexuellen missbrauch? und das wird in som nebensatz erwähnt? und es wurde keine polizei eingeschaltet....? beides sind straftaten... ![]() oder was sonst bedeuten "kinder ins internet stellen" und "termine mit pädophilen ausmachen"? soll das dann unserer fantasie überlassen bleiben, was da ins internet gestellt wird und ob nur die mutter thermine mit pädophilen macht oder ob es um kinderfi.cker geht? also ich kapiere das alles nicht. |
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| AW: väterliches Sorgerecht [QUOTE=zeiten;887621]irgendwie kapiere ich das nich so ganz. geht es jetzt um kinderpronografie und sexuellen missbrauch? und das wird in som nebensatz erwähnt? und es wurde keine polizei eingeschaltet....? beides sind straftaten Die Polizei wurde eingeschaltet. Konnte jedoch nichts unternehmen, dadurch nicht direkt gesucht wurde. Die haben nur gesehen, das die Mutter Großeltern suchen wollte. Sprach eine Verwarnung nur aus und dass sie die Bilder, wo die Kinder nackt waren aus dem Netz nehmen soll. |
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| aufenthaltsbestimmungsrecht, jugenamt, sorgerecht, trennung |
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