Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltszahlung an Vater innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhaltszahlung an Vater nehmen wir an, ein Ehepaar ist verheiratet und bekommt im Laufe der Ehe drei Kinder. Kind A ist 32, Kind B 29 und Kind C 24. Als die Kinder noch klein waren, verließ die Mutter den Vater, da dieser gewalttätig und alkoholabhängig ist. Die Gewalt richtete sich zuerst ausschließlich gegen die Frau, und als der Vater auch gegenüber den Kindern gewalttätig wurde, verließ diese ihn. Aus Scham und Angst hat sie nie Anzeige erstattet. Die nächsten Jahre lebte der Vater allein, bevor er seine neue Lebensgefährtin kennenlernte und mit ihr noch ein Kind zeugte (es könnte inzwischen 10 Jahre alt sein). Kind A zog nach einigen Jahren wieder zum Vater, zog jedoch nach einiger Zeit wieder aus, da der Vater noch immer alkoholabhängig war. Seither hat keines der drei Kinder kontakt mit dem leiblichen Vater. Die Ex-Ehefrau verzichtete auf Unterhalt. Von Seitens des Vaters wurden Gewaltandrohungen gegenüber Kind A,B und C ausgesprochen. Wenn wir den heutigen Zeitpunkt betrachten würden, könnten wir über die vergangenen Jahre folgendes feststellen: Kind A war sechs Jahre arbeitslos (krankheitsbedingt ließ sich keine Arbeit finden) und bezog Hartz 4, bis er Anfang diesen Jahres endlich eine geringfügige Beschäftigung fand. Kind B absolvierte seine Ausbildung und war danach einige zeit arbeitslos. Bezog jedoch nie Hartz 4. Seit vier Jahren arbeitet Kind B in einer Festanstellung und verdient monatlich ca 1300€ Netto. Kind C absolvierte ebenfalls eine Ausbildung, war danach kurzzeitig arbeitslos (bezog kein Hartz 4) und arbeitet seither in Vollzeit. er verdient im Schnitt monatlich 1400€ monatlich. Er erhielt nie Unterhalt von seinem Vater. Im letzten Jahr könnten Kind A und Kind B ein Schreiben eines Verbandes für kommunale Angelegenheiten erhalten haben. Aus dem Schreiben könnte hervorgegangen sein, dass der Vater aufgrund seines Alkoholismus (zu einer Entzugstherapie ging er zeitweise hin)seinen Arbeitsplatz verloren habe. Nun werden Kind A und Kind B aufgefordert Unterhalt für ihren Vater zu zahlen, der weder in einem betreuten Wohnheim lebt, noch eine Entzugstherapie absolviert. Er lebt weiterhin in seiner 55qm Wohnung allein und wird dabei gesehen, wie er immer wieder Alkohol von seinem Sozialhilfegeld kauft. Kind C wurde bisher nie angeschrieben. Nun würde sich mir die Frage stellen, warum der Vater nie für seine Söhne Unterhaltsgeld zahlen musste, während sie Hartz 4, bzw Arbeitslosengeld bezogen haben, nun aber Kind A und Kind B dazu aufgefordert werden. Aufgrund der Vorgeschichte, möchte weder Kind A, noch Kind B Unterhalt für ihren Vater bezahlen, da sie nicht einsehen, seinen Alkoholismus zu unterstützen. Kind A wurde aufgrund der geringfügigen Bescäftigung vom Unterhalt freigestellt, Kind B hat eine Frist von drei Wochen gesetzt bekommen, eine Selbstauskunft über seine Einkaufte dem Verbande für kommunale Angelegenheiten zuzuschicken. Nun fragen sich Kind A und Kind B, ob es eine Möglichkeit gibt, für immer von der Zahlungspflicht vergesprochen zu werden. Liebe Grüße Waczi |
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| AW: Unterhaltszahlung an Vater Ich sehe hier keine Unterhaltspflicht der Kinder, weil allein der Selbstbehalt für jedes Kind 1400 Eur beträgt - und keiner verdient mehr. Zudem könnte der Vater seinen Anspruch verwirkt haben, wenn er selbst absichtlich nie Unterhalt gezahlt hat und somit seine Pflicht gröblich vernachlässigt hat.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| unterhaltsberechtigt, unterhaltspflicht, unterhaltszahlung |
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