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Unterhaltszahlung an das Kind 20 Jahre / 21 Jahre

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltszahlung an das Kind 20 Jahre / 21 Jahre innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 20.08.2011, 17:36
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Unterhaltszahlung an das Kind 20 Jahre / 21 Jahre

Hallo erst mal,
stellen wir uns vor, einen geschiedener Mann (Frührentner) ist gegenüber seiner nicht in seinem Haushalt lebenden 20 jährigen Kind (Student/in) unterhaltspflichtig.
Der Mann bekommt als Rente ca. 1200,- Eur./Monat und bezahlt ca. 300,-Eur. (gem. Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergeldes) als Unterhalt direkt an sein Kind.
Würde sich der Unterhaltsbetrag nach dem 21. Geburtstag des Kindes ändern.
Ich bedanke mich für Antworten im Voraus.
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Alt 20.08.2011, 18:17
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AW: Unterhaltszahlung an das Kind 20 Jahre / 21 Jahre

Bekommt die Tochter Bafög?

Was bezahlt die Mutter an Unterhalt?

Wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt, zählt nicht die Düsseldorfer Tabelle.

Dass die Tochter 21 wird, ist irrelevant, Unterhalt muss bis Ende der Erstausbildung gezahlt werden und die Höhe richtet sich nach dem EK der Eltern und dem gezahlten Bafög.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 18:22
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AW: Unterhaltszahlung an das Kind 20 Jahre / 21 Jahre

Bafög ja.
Mutter zahlt nichts (kein eigenes Einkommen)
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 18:27
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AW: Unterhaltszahlung an das Kind 20 Jahre / 21 Jahre

Bedarf 670 Eur abzüglich KiGeld abzüglich Bafög = Restbedarf.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 18:49
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AW: Unterhaltszahlung an das Kind 20 Jahre / 21 Jahre

Wie sieht es bei dem Selbstbehalt des Vaters aus?
Gibt es hier ev. eine verschiebung Bafög/Unterhalt?
Habe gehört das sich der selbstbehalt ab dem 21. Lebensjahr ändert.
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düsseldorfer tabelle, kindesunterhalt, unterhalt

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