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Unterhaltszahlung

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltszahlung innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.04.2008, 17:49
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Unterhaltszahlung

FrauA und HerrB haben ein Kind, sind nicht verheiratet. A wird zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, behält aber einen Teil des Geldes für sich ein. Ist das juristisch ok?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 12:38
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AW: Unterhaltszahlung

Zitat:
Zitat von Morta Della
nein

wie sollte es das sein ?

der Unterhalt ist selbstverfreilich vollständig zu zahlen

Begründung von A ?
danke für deine Antwort, gibt es da einen entsprechenden Paragraphen?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 12:47
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AW: Unterhaltszahlung

Es gibt doch ein Urteil, oder?

Wenn A nun nicht alles zahlt, kann man mit diesem Urteil den Restbetrag vollstrecken.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 22:14
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AW: Unterhaltszahlung

Da muss ich mal meine Tochter fragen. Ich denke, dass es da einen Beschluss vom Jugendamt gibt.
Danke für die Antwort.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 22:20
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AW: Unterhaltszahlung

Ja auch möglich, das JA stellt vollstreckbare Titel aus,

darin steht, dass sich der U-Verpflichtete der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, falls er nicht (vollständig) zahlt.
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Alt 05.04.2008, 21:25
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AW: Unterhaltszahlung

danke für die erneute Auskunft!!!!
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