Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsverzicht nach Jahren wg. Unbilligkeit zurückziehen?? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Ehescheidung vor 13 Jahren, Kind bei der Mutter. Anschließender gerichtlicher Vergleich wegen Unterhaltszahlungen an die Mutter und das Kind. Nehmen wir weiter an, dass in diesem Vergleich folgende Regelung festgehalten wurde: Parteien sind sich einig, dass im Falle Abänderungsklage der Unterhalt ohne Bindung an diesen Vergleich nach den vorliegenden Einkommensverhältnisse neu berechnet werden soll. Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit somit erledigt. Soweit hierin eine Verzichtserklärung liegt, nimmt der gesch. Ehemann dies an. Nach 6 Jahren zieht Kind zum Vater. Jedoch verlangt der Anwalt des Kindesvaters im Gegenzug die Abtretung Kindergeld (o.k.) und Verzichtserklärung wg. nachehelichen Ehegattenunterhalts gemäß Vergleich. Stellen wir uns vor, dass diese formlose Verzichtserklärung durch die gesch. arbeitslose Ehefrau mit Sozialhilfeleistungen unterschreiben wurde. Diese Ehefrau erhält nun seit einigen Jahren EU-Rente und wieder Sozialhilfe. Wie würde es sich mit der Gültigkeit der Verzichtserklärung verhalten? Oder wäre es, auf Grund der vielen Jahre, nicht möglich, diese zurückzuziehen? |
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