Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsvereinbarungen innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhaltsvereinbarungen folgender Sachverhalt interessiert mich und ich hoffe es gibt jemanden unter Euch, der mir meine Fragen beantworten kann. Leider sind meine Ausführungen etwas länger, um wirklich die gesamte Situation verständlich darzustellen. Herr A. (angestellt, ca. 1800 EUR netto) und Frau A. (selbständig) trennen sich nach 5 Jahren Ehe. Aus der Ehe ist ein Kind (geb. 2003) hervorgegangen, welches nach der Trennung bei Frau A bleibt. Die Parteien nehmen sich einen gemeinsamen Anwalt (ein Kunde der Frau A.!), der die rechtlichen Fragen regeln soll. Mitte Januar 2008 (ca. 4 Wochen nach dem Auszug des Herrn A. aus der gemeinsamen Wohnung) wird durch den Anwalt eine Vereinbarung erarbeitet und von den Parteien unterzeichnet, nach welcher Herr A. monatlich 244 EUR für das gemeinsame Kind und 250 EUR für Frau A. zahlen soll. Eine Frist wurde nicht vereinbart, so dass die Zahlungen unbefristet laufen sollen. Ebenfalls wurde vereinbart, dass Zahlungen auch dann in selber Höhe zu leisten sind, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer der Parteien drastisch zum Negativen entwickeln. Überspitzt: Herr A. muss im Sinne der Vereinbarung auch dann zahlen, wenn er mittellos unter der Brücke lebt. Ende 2008 wird Herr A. arbeitslos. Anfang 2009 geht er in die Selbständigkeit und erwirtschaftet Einkommen, die zwischen 800 und 4000 EUR monatlich schwanken, im Mittel ca. 1200 EUR. Frau A. erhält das volle Kindergeld. Dennoch beantragt sie Leistungen nach dem UVG und erhält diese seit 02/09. Trotzdem bezieht sie von Herrn A. weiter Unterhalt, seit 03/09 jedoch einen Betrag, der sich um die UVG-Leistungen verringert hat (und gleich bleibt, während die UVG-Leistungen im Laufe der Zeit ansteigen = Gesamtsumme steigt über die Summe der Vereinbarung). 05/09 erfolgt schließlich die Scheidung. Frau A. lebt seit Anfang 2008 mit einem neuen Lebenspartner in der ehemals gemeinsamen Wohnung. Zum Thema UVG habe ich keine Frage ![]() Dass hier rechtswidrig Leistungen von Frau A. bezogen wurden, ist klar. Meine Fragen zielen auf die Vereinbarung, in welcher zwischen den Parteien auch nachehelicher Unterhalt geregelt wurde. 1. Ist solch eine Vereinbarung zulässig, obwohl in ihr dem Grunde nach vereinbart ist, dass Herr A. auch bei völliger Mittellosigkeit zahlen muß oder kann hier eine Art von Sittenwidrigkeit vorliegen? 2. Kann gegen eine solche Vereinbarung juristisch vorgegangen werden mit dem Ziel, dass Herr A. nur noch den Unterhalt für das Kind in Höhe des jeweils geltenden DüTab-Satzes zahlen muß (wozu er auch einspruchsfrei willens ist)? Ich danke Euch schon jetzt recht herzlich für Eure Bemühungen und entschuldige mich für meine doch recht langen Ausführungen. Viele Grüße Gopher |
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| AW: Unterhaltsvereinbarungen Da sieht man es mal wieder deutlich - ein Anwalt für 2 ist sinnlos, denn ein Anwalt vertritt immer nur eine Seite wirklich, die andere schaut buchstäblich in die Röhre.... aber das bringt Sie nicht wirklich weiter.. Zu Ihren Fragen: In Verträgen kann man festlegen, was man möchte und wenn der Mann unterschrieb, dass er immer zahlen wird, dann ist er daran auch gebunden und muss die Zahlungen leisten. Ein Weg hier heraus führt nur über ein e Klage beim FamGericht, der Mann sollte beantragen, keinen oder nur geringen Unterhalt an seine Exgattin zu leisten. Aber hier empfliehlt sich definitiv ein eigenenr Anwalt.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Unterhaltsvereinbarungen Hallo! Kleines Update zu geschildertem Fall: die Unterhaltsvereinbarung ist im Ganzen u.a. wegen Formfehlers nichtig. Da sie im Januar 2008 (also nach dem 01.01.2008) und vor Rechtskraft des Scheidungsurteils verfasst und unterzeichnet wurde, ist zu ihrer Wirksamkeit eine notarielle Beurkundung notwendig. Weiterhin wurde in der Vereinbarung auf ein Ansteigen des Kindesunterhalts verzichtet, was ebenso rechtswidrig ist. Siehe u.a. §§ 1585c, 1614(1), 125 BGB. Viele Grüße Gopher |
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| nachehelicher, unterhaltshöhe, unterhaltsvereinbarung |
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