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Unterhaltstitel vermeidbar, wenn Unterhalt für ein Jahr im voraus gezahlt wird?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltstitel vermeidbar, wenn Unterhalt für ein Jahr im voraus gezahlt wird? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 11:24
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Unterhaltstitel vermeidbar, wenn Unterhalt für ein Jahr im voraus gezahlt wird?

Hallo,

angenommen, jemand soll einen Unterhaltstitel unterschreiben.

Kann er dies dadurch vermeiden, indem er den Unterhalt für volle 12 Monate im Voraus überweist?

Ist es überhaupt sinnvoll, Unterhalt im Voraus zu zahlen?

Gruß

Pik10
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 08:02
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AW: Unterhaltstitel vermeidbar, wenn Unterhalt für ein Jahr im voraus gezahlt wird?

Hallo!

Ein Kind hat Anspruch auf die Titulierung des Unterhaltsanspruches. Egal ob laufend korrekt Unterhalt gezahlt wird oder nicht. Es dient als Sicherheit, falls der Unterhaltspflichtige sich seiner Unterhaltspflicht böswillig entziehen will.

Ob es Sinn macht, ein Jahr Unterhalt im Voraus zu zahlen, mag der Pflichtige selber überdenken...

Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 08:27
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AW: Unterhaltstitel vermeidbar, wenn Unterhalt für ein Jahr im voraus gezahlt wird?

Warum will man sich denn gegen das Unterschreiben wehren?
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Alt 11.01.2012, 09:05
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AW: Unterhaltstitel vermeidbar, wenn Unterhalt für ein Jahr im voraus gezahlt wird?

Hallo,

a.) die überobligatorische Vorauszahlung hat evtl. den positiven Effekt, daß das (End-)Vermögen zum Scheidungszeitpunkt um diesen Betrag vermindert ist.

Ich überlege nun in alle Richtungen, ob es auch Nachteile dieser Variante gibt.

b.) Eine Titulierung soll deswegen (noch) nicht erfolgen, weil das unterhaltsrelevante Einkommen nicht genau feststeht, u. a. weil die Steuererklärungen der letzten 2 Jahre noch nicht eingereicht worden sind, was (auch) an der fehlenden Mitwirkung der Ehefrau liegt. Es besteht ja ein Anspruch auf gemeinsame Veranlagung, und das geht nicht ohne die Unterlagen der Frau.

Nicht daß man unterschreibt, und dann stellt sich ein (partieller) Mangelfall heraus, um es mal übertrieben zu formulieren.

Danke soweit!

Pik10
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  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 09:31
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AW: Unterhaltstitel vermeidbar, wenn Unterhalt für ein Jahr im voraus gezahlt wird?

Zitat:
Zitat von Pik10 Beitrag anzeigen
a.) die überobligatorische Vorauszahlung hat evtl. den positiven Effekt, daß das (End-)Vermögen zum Scheidungszeitpunkt um diesen Betrag vermindert ist.
Das hängt von der Art der Vermögensermittlung ab. Eventuell gilt die Vorauszahlung auch als "Guthaben", dann ändert sich nichts am Vermögen.

Man sollte das mit einem Steuerberater und/oder Anwalt besprechen.

Zitat:
Ich überlege nun in alle Richtungen, ob es auch Nachteile dieser Variante gibt.
Den Zinsverlust, den man hat, beispielsweise.

Zitat:
b.) Eine Titulierung soll deswegen (noch) nicht erfolgen, weil das unterhaltsrelevante Einkommen nicht genau feststeht, u. a. weil die Steuererklärungen der letzten 2 Jahre noch nicht eingereicht worden sind, was (auch) an der fehlenden Mitwirkung der Ehefrau liegt. Es besteht ja ein Anspruch auf gemeinsame Veranlagung, und das geht nicht ohne die Unterlagen der Frau.
Vor einer wirksamen Titulierung muss ja das Einkommen gerichtlich festgelegt werden, und dagegen kann man Rechtsmittel einlegen.
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