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Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 10:13
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Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Unterhaltsschulden stehen ja an erster Stelle, aber woher wissen das z.B. Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Wenn ein Kerl keinen Unterhalt zahlt und der Gerichtsvollzieher nun z.B. Mietschulden pfänden soll, dann weiß der ja nicht, dass da Unterhaltsschulden bestehen. Oder auch wenn der Schuldner einfach lieber andere Schulden bezahlt, als den ausstehenden Unterhalt?
Ist also die Regelung mehr eine theoretische Sache?
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Zitat:
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 10:16
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AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Meines Wissens ist der GV über sämtliche per MB angemahnten Außenstände informiert. Die teilweise interessante Aufstellung wird nach einem Vollstreckungsversuch auch dem Gläubiger offenbart.

Leider ist Semmel76 hier selten geworden, der war da Experte (PN?).
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 10:23
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AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Meines Wissens ist der GV über sämtliche per MB angemahnten Außenstände informiert. Die teilweise interessante Aufstellung wird nach einem Vollstreckungsversuch auch dem Gläubiger offenbart.
Hm, so, jetzt kommen meine gigantischen Wissenslücken mal wieder ans Tageslicht. Wenn es keine Mahnbescheid bezüglich des Unterhalts gibt, aber einen Titel, ist dieser dem Gerichtsvollzieher auch bekannt?


Im Übrigens finde ich die Abkürzen GV seeeeehr missverständlich
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  #4 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 13:14
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AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
Nein, sonst müsste ja jeder Titel in einer Datenbank hinterlegt sein.
Aber wenn jemand nur einen Titel hat, beim anderen aber nix vollstreckt werden kann, dann lohnt sich ja ein Mahnbescheid nicht.
Also ist das "Unterhaltsschulden stehen an erster Stelle" wirklich ne rein theoretische Sache
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  #5 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 13:22
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AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Das Unterhaltsschulden an erster Stelle stehen, spielt nur dann eine Rolle wenn zeitgleich wegen Unterhaltsforderungen und anderer Forderungen vollstreckt wird.
Und auch dann stehen sie nicht rangmäßig an erster Stelle, sondern es ist für Unterhaltsschulden ein tieferer Eingriff in das vermögen des Schuldners möglich als für anderer Forderungen.

Ansonsten ist die Tatsache, dass der Schuldner Unterhalt zahlen muss in den Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 08:34
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AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Hallo!

Das Unterhaltsschulden an erster Stelle stehen, ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Pfändungen werden in Reihenfolge ihres Einganges bedient.

Wie oben steht, ist es so, dass bei der Pfändung von laufendem Unterhalt ein wesentlich geringerer Pfändungsfreibetrag gilt, und somit trotz anderer Vorpfändungen die Unterhaltsschuld bedient wird (850 ZPO).

Gruß
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  #7 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 08:39
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AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Also kann der Schuldner sich frei entscheiden welche Schulden er zahlen will, wenn er mal zu Geld kommt. Er zahlt dann halt lieber erst alle anderen Schulden, während der Staat seine Kinder finanziert? Sehe ich das so richtig? Wenn Unterhaltsschulden nur bei Pfändungen eine Relevanz haben, weil man tiefer pfänden kann, dann ist es ja sonst völlig irrelevant. Also lässt der Erzeuger den Staat blechen, zurückzahlen wird er ja nie, weil er eh so verschuldet ist und seine Kinder gehen allesamt leer aus?
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Zitat:
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  #8 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 08:24
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AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

So ungefähr ist es leider.

Wenn die Mutter oder der entsprechende Sozialleistungsträger (auf den die Unterhaltsansprüche übergegangen sind) nicht zügig "hinter dem Unterhalt her sind"...

Bei laufendem Unterhalt ist wie gesagt die Pfändungsfreigrenze niedriger, so dass "gefühlt" dort der Kindesunterhalt Vorrang hat.

Pfändungsrecht ist durchauch komplitückisch...
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  #9 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 08:49
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AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger?

Zitat:
Zitat von Dumpi Beitrag anzeigen
Wenn die Mutter oder der entsprechende Sozialleistungsträger (auf den die Unterhaltsansprüche übergegangen sind) nicht zügig "hinter dem Unterhalt her sind"...
Aber wenn man das, in solchen Fällen, als Mutter ist, dann ist man das fieses geldgeile Biest. Dabei hat einfach jeder seine Rechte und Pflichten, da kann man sich nicht aussuchen was man gerne erfüllt und was nicht
__________________
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