Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Ist also die Regelung mehr eine theoretische Sache?
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Meines Wissens ist der GV über sämtliche per MB angemahnten Außenstände informiert. Die teilweise interessante Aufstellung wird nach einem Vollstreckungsversuch auch dem Gläubiger offenbart. Leider ist Semmel76 hier selten geworden, der war da Experte (PN?).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Zitat:
Im Übrigens finde ich die Abkürzen GV seeeeehr missverständlich
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Zitat:
Also ist das "Unterhaltsschulden stehen an erster Stelle" wirklich ne rein theoretische Sache
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Das Unterhaltsschulden an erster Stelle stehen, spielt nur dann eine Rolle wenn zeitgleich wegen Unterhaltsforderungen und anderer Forderungen vollstreckt wird. Und auch dann stehen sie nicht rangmäßig an erster Stelle, sondern es ist für Unterhaltsschulden ein tieferer Eingriff in das vermögen des Schuldners möglich als für anderer Forderungen. Ansonsten ist die Tatsache, dass der Schuldner Unterhalt zahlen muss in den Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt. |
| |||
| AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Hallo! Das Unterhaltsschulden an erster Stelle stehen, ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Pfändungen werden in Reihenfolge ihres Einganges bedient. Wie oben steht, ist es so, dass bei der Pfändung von laufendem Unterhalt ein wesentlich geringerer Pfändungsfreibetrag gilt, und somit trotz anderer Vorpfändungen die Unterhaltsschuld bedient wird (850 ZPO). Gruß |
| |||
| AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Also kann der Schuldner sich frei entscheiden welche Schulden er zahlen will, wenn er mal zu Geld kommt. Er zahlt dann halt lieber erst alle anderen Schulden, während der Staat seine Kinder finanziert? Sehe ich das so richtig? Wenn Unterhaltsschulden nur bei Pfändungen eine Relevanz haben, weil man tiefer pfänden kann, dann ist es ja sonst völlig irrelevant. Also lässt der Erzeuger den Staat blechen, zurückzahlen wird er ja nie, weil er eh so verschuldet ist und seine Kinder gehen allesamt leer aus?
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? So ungefähr ist es leider. Wenn die Mutter oder der entsprechende Sozialleistungsträger (auf den die Unterhaltsansprüche übergegangen sind) nicht zügig "hinter dem Unterhalt her sind"... Bei laufendem Unterhalt ist wie gesagt die Pfändungsfreigrenze niedriger, so dass "gefühlt" dort der Kindesunterhalt Vorrang hat. Pfändungsrecht ist durchauch komplitückisch... |
| |||
| AW: Unterhaltsschulden kommen an erster Stelle - aber woher wissen das Gerichtsvollzieher oder andere Gläubiger? Aber wenn man das, in solchen Fällen, als Mutter ist, dann ist man das fieses geldgeile Biest. Dabei hat einfach jeder seine Rechte und Pflichten, da kann man sich nicht aussuchen was man gerne erfüllt und was nicht
__________________ Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Woher wissen wir, dass andere denken? Workshop "Other Minds" in Magdeburg | Nachrichten: Wissenschaft | 06.06.2007 11:00 |
| Woher unsere Politiker kommen und was sie denken | Nachrichten: Wissenschaft | 19.12.2006 11:00 |
| gläubiger schleppt autos zum gerichtsvollzieher darf er das? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 05.08.2006 19:56 |
| "Die Gedanken sind frei" - Aber woher kommen sie? | Nachrichten: Wissenschaft | 26.01.2006 15:00 |
| Arbeitsvertag unterschrieben, aber andere Stelle in Aussicht | Arbeitsrecht | 03.12.2005 17:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios