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Unterhaltsrecht International

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsrecht International innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 30.09.2011, 09:37
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Unterhaltsrecht International

Hallo zusammen,

gehen wir von der fiktiven Situation aus dass es 3 Personen gibt. Zwei sind über 21 und person 3 noch ungebohren.

Person A: Angebliche Mutter 39 Jahre (in den USA)
Person B: Angeblicher Vater 22 Jahre (In Deutschland)
Person C: das ungebohrene Kind (logisch USA)

Situation:

A versucht nun B international zu verklagen um unterhalt zu bekommen. B ist student (noch min. 2 jahre) und hat keinen beweis dass die vaterschaft von ihm ist oder ob es tatsächlich ein baby gibt.


Fragen:

1) Wenn A hypothetisch zu einem Gericht gehen würde, was wären die nächsten schritte
2) Kann B einen Vaterschaftstest in Deutschland anfordern?
3) passiert überhaupt irgendetwas befor A ihr kind bekommt?
4) Wenn A eine Anklage stellt, wie betrifft dies B in deutschland?
5) Kann ein Deutsches Gericht B dazu veranlassen unterhalt zu zahlen?
6) Hat B die möglichkeit nur C zu unterstützen?
7) Wie ist die Regelung für Anwalts- bzw. Gerichtskosten? Was wenn B nciht zahlen kann?

Über eine analyse dieses fiktiven falles würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 21:48
Boardneuling
 
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AW: Unterhaltsrecht International

Bin kein professioneller Experte, aber mit aehnlichen Themen in den USA beschaeftigt.
Wuerde daher mal sagen:
3) nein.
6) vieles haengt in den USA vom Staat ab in dem A lebt bzw das Kind geboren wird. allerdings sind Vaeter generell nicht unterhaltspflichtig wenn die Eltern nie verheiratet waren, sonder nur kindergeldpflichtig.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 10:52
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AW: Unterhaltsrecht International

Danke für die Antwort. Kannst du evtl. noch andere Fragen beantworten und mir helfen diesen fall zu analysieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 17:18
Boardneuling
 
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AW: Unterhaltsrecht International

Die anderen Fragen beziehen sich eher auf die rechtliche Situation in Deutschland, da kenne ich mich nicht aus, aber die anderen Experten hier wissen da sicher weiter.

In den USA wird viel davon abhaengen, in welchem Staat die Mutter wohnt und das Kind geboren wird, da Familienrecht pro Staat geregelt ist.

Bevor das Kind geboren ist, hat die unverheiratete Mutter in den USA keinen Anspruch auf Kindergeld, Arztkosten etc. Danach muesste als erstes die Vaterschaft bewiesen werden. Wie das der betreffende Staat bei Vaetern im Ausland regelt, weiss ich aber leider auch nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 11:58
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AW: Unterhaltsrecht International

Solange der B nicht freiwillig in die USA kommt, um sich einer Klärung der Vaterschaft zu stellen, wird der A wohl nicht viel mehr übrig bleiben, als in Deutschland zu versuchen, ihre vermeintlichen oder tatsächlichen Ansprüche geltend zu machen.
Das heißt, sie müsste zunächst ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einleiten und den B auffordern, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Falls sich der B dem widersetzt, kann er darauf quasi verklagt werden.

Wenn die Vaterschaft geklärt ist, kann die Mutter im Namen des Kindes Unterhalt geltend machen. Nach deutschem Recht erscheint es allerdings fraglich, inwieweit der potentielle Vater B dafür derzeit leistungsfähig ist? Sprich: Wenn er kein Geld hat und auch unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet ist, dies zu ändern, sieht´s in Deutschland erst mal schlecht aus mit dem Kindesunterhalt. Eventuell wäre das in den USA anders. Dann besteht aber das Problem, dass zuerst ein amerikanischer Unterhaltstitel erwirkt und dieser in Deutschland vollstreckt werden müsste. Wie das konkret geschehen kann, weiß ich leider auch nicht.

Hinsichtlich der Kosten dieser Verfahren besteht für die Mutter zunächst die Kostenlast, d.h. sie müsste erstmal Gerichts- und eigene Anwaltskosten tragen.
Eventuell besteht für die Mutter die Möglichkeit für Verfahren in Deutschland die sogenannte Verfahrenskosten - bzw. Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff ZPO) in Anspruch zu nehmen (diese wird auch Ausländern gewährt).
Dafür müsste sie einen entsprechenden Antrag (Formblatt) beim örtlich zuständigen Gericht stellen und diesem gegenüber nachweisen, dass sie die Kosten des/der Verfahren aufgrund ihrer unzureichenden finanziellen Situation nicht tragen kann. Dazu müsste sie entsprechende Einkommensnachweise vorlegen.
Insgesamt stellt sich die Sache aber schon aufwändig dar.

Ciao
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