Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsrecht bei selbstständigkeit innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhaltsrecht bei selbstständigkeit Folgender Fall: Nehmen wir mal an, das sich ein Ehepaar trennt. Sie haben ein gemeinsames Kind das 1 Jahr alt ist. Das Kind bleibt bei der Mutter. Die Mutter kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht einer Berufstätigkeit nachgehen sowie auch aus Gründen die mit der Kinderbetreuung zu tun haben. Der Ehemann hat noch 3 Kinder aus der ersten Ehe. Sie sind 12, 14 und 17 wird aber in wenigen Monaten 18, und befindet sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung, hat aber auch keine Lehrstelle. Der Ehemann hat einen nichtselbststandigen Beruf als städtischer Angestellter. Er verdient da mal ungefähr 1800 Euro mtl. hinzu hat er noch einen selbstständigen Nebenerwerb bei diesen er cirka 1400 Euro mtl. verdient. Diesen Nebenerwerb hat er seit 6 Jahren, sowie auch das städtische Einkommen. Nun stellte sich heraus, das der Ehemann bis jetzt noch nie Steuern für seinen Nebenerwerb bezahlt hatte (Steuerverkürzung ???), auch nie das "Nebeneinkommen" offiziell angegeben hatte. Für die ersten 3 Kinder aus der ersten Ehe hatte der Ehemann noch nie bis auf UVG Unterhalt bezahlt. Es gibt von der Nebentätigkeit auch keine Geschäftsunterlagen, nur Kontoauszüge welche den Geldeingang belegen. Es gibt keine gemeinsamen Schulden die mit in die Berechnung mit einbezogen werden könnten. Wie kann der Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt berechnet werden? Kann das "schwarze" Einkommen mit einberechnet werden? |
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| AW: Unterhaltsrecht bei selbstständigkeit Schwarzarbeit einzubeziehen ist immer so eine Sache - diese muss man dann nachweisen können, was ja leider oft nicht der Fall ist. So wird sich der Unterhaltspflichtige wohl heraus winden oder den Job sofort schmeißen, wenn man ihn mit einberechnen will..
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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