Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern Angenommen, S' Einkommen liegt nur geringfügig über dieser Grenze und er muss demzufulge nur wenig Unterhalt zahlen. Was passiert, wenn S von seinem Arbeitgeber eine Einmalzahlung erhält? wird diese auf das ganze Jahr umgelegt und der mittlere Verdienst als Bemessungsgrundlage herangezogen, oder zählt jeweils das monatliche Einkommen? Und weiterhin angenommen, dass S zuletzt von dem zuständigen Amt kontaktiert wurde, als er sich noch in der Berufsausbildung befand, und anschließend bereits mehr als den Selbstbehalt verdient hat, aber weder kontakiert wurde noch selbst Schritte eingeleitet hat um den Unterhalt zu zahlen - ist er auch rückwirkend unterhaltspflichtig? |
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| AW: Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern Zitat:
Vielleicht erklären Sie einfach mal, um welches Amt es geht und weshalb überhaupt Unterhalt gezahlt werden soll. Ist die Mutter in einem Pflegeheim???? Gruß Pro |
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| AW: Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern Vielen Dank für Ihre Antwort - diese stellt mich nun vor neue Fragen! Angenommen, die Mutter wohnt in einer WG, aber wird aus gesundheitlichen Gründen auf absehbare Zeit nicht arbeiten können. Aus diesem Grund bekommt sie staatliche Unterstützung, vermutlich nach HartzIV. Der Sohn wurde vor einiger Zeit vom Landratsamt nach seinen Einkommensverhältnissen befragt, befand sich aber noch in der Ausbildung. Angenommen, S hat nach dem Ende der Ausbildung sofort mehr verdient als den Selbstbehalt, sich aber nicht beim Landratsamt gemeldet. Nun hätte ich zwei weitere abstrakte Fragen:
Gruß el X |
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| AW: Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern Hallo 1. Die Unterhaltszahlung beläuft sich nur auf die verbleibenden Monate. 2. Unter Umständen. Allerdings kann ich dies nicht genau beantworten. Ich empfehle S sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Zitat:
Gruß Pro |
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