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Unterhaltspfändung/Anzeige Unterhaltsvorenthaltung

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltspfändung/Anzeige Unterhaltsvorenthaltung innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 12:38
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Red face Unterhaltspfändung/Anzeige Unterhaltsvorenthaltung

Ich habe mal eine allgemeine Frage....


Was versteckt sichgenau hinter der Anzeige Unterhaltsvorenthaltung? Wie ist dann die vorgehensweise?


und wenn man eine Pfändung für den Unterhalt erwirkt zb. für den Arbeitgeber, gilt das nur für den laufenden Unterhalt oder zb auch für schon aufgelaufende Unterhaltsschulden?


Vielen Dank für eure Antwort(en)
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 13:26
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AW: Unterhaltspfändung/Anzeige Unterhaltsvorenthaltung

Unterhaltsvorenthaltung? Meinst Du vielleicht Unterhaltspflichtverletzung?
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 14:19
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AW: Unterhaltspfändung/Anzeige Unterhaltsvorenthaltung

Also nehmen wir folgenden Sachverhalt an: Unterhaltstitel besteht, wurde vor kurzem sogar "erneuert" also hochgesetzt auf 272€. Die Verhältnisse wie Gehalt haben sind auch noch genauso vorhanden wie der Urteilsverkündung. Der Vater zahlt einfach nicht. Zum einen gehts dann um die Beantragung der Gehaltspfändung und zum anderen wurde Mutter X nahegelegt eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu machen...
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  #4 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 14:45
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AW: Unterhaltspfändung/Anzeige Unterhaltsvorenthaltung

Bei einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nimmt man alle Unterlagen die man bezüglich des Unterhalts hat (Titel usw.) und geht damit zur Polizei und macht diese Anzeige
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 14:55
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AW: Unterhaltspfändung/Anzeige Unterhaltsvorenthaltung

ja gut nur was macht dann die Polizei? Wie geht es dann weiter?

Was passiert dann mit dem Vater? gibt es eine Mindeststrafe bzw. eine Höchststrafe bzw inwiefern wird er überhaupt bestraft?
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