Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsnachforderung durch ARGE für Exfrau innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhaltsnachforderung durch ARGE für Exfrau Folgendes Problem: Ehemann ist Exfrau zu Unterhalt verpflichtet seit Mai 2010, zeitlich begrenzt bis Oktober 2012. Laut Gerichtsurteil war die Exfrau verpflichtet bis zum 30. April 2011 ein erneutes Gutachten vorzulegen aus dem sich ihre krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit ergibt, dies hat sie aber nicht getan, woraufhin der Exmann den laufenden Unterhalt einbehielt. Die ARGE meldete sich daraufhin beim Exmann , und fragte warum kein Unterhalt bezahlt wird. Nach Klärung des Sachverhaltes des fehlenden Gutachtens, wird der Exfrau nahegelegt dieses Gutachten zu beschaffen. Dieses Gutachten geht dem Exmann nun, ca. 10 Monate später, zu. In dem Gutachten bringt der Gutachter zum Ausdruck, dass sich an der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit nichts geändert hätte. Daraufhin fordert die ARGE den Exmann auf den laufenden Unterhalt ab Februar 2012 bis Oktober 2012 zu zahlen, was Exmann auch als legitim empfindet. Gleichzeitig fordert die ARGE aber jetzt den vom Exmann einbehaltenen Unterhalt ein, das sie in Vorleistung gegangen wären. Woraus lässt sich ableiten, dass meine Exfrau ab Mai 2011 nicht arbeitsfähig gewesen wäre? Vielleicht sogar gearbeitet hat, ohne es bei der ARGE anzugeben? Kann ein Gutachter rückwirkend sagen, dass die Krankheit vor einem halben Jahr noch genauso akut war? Oder ist die Krankheit zum Zeitpunkt des Gutachtens wieder akut geworden weil die Exfrau vielleicht gearbeitet hat und es dadurch zum attestieren der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit geführt hat? Exmann stellt sich ganz einfach die Frage, ob in der Zeit ab April 11, wo kein aktuelles Gutachten vorgelegen hat, wozu Exfrau gerichtlich per Urteil angehalten war, überhaupt ein Unterhaltsanspruch gegeben war. Kann jemand der so eine Auflage hat denn mal irgendwann, wie gesagt ein halbes Jahr später, zum Arzt gehen? Das hätte die Exfrau ja auch noch weiter hinauszögern können dann, vielleicht bis zum Ende der Titulierung, und dann nochmal eben ein Gutachten nachschieben.... Gibt es vergleichbare Fälle?? Grüße baumaennchen Geändert von bibbs (22.01.2012 um 14:47 Uhr). |
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| AW: Unterhaltsnachforderung durch ARGE für Exfrau ![]() Bitte Beitrag anpassen, sonst darf nicht geantwortet werden
__________________ Zitat:
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| AW: Unterhaltsnachforderung durch ARGE für Exfrau Wie kann man so schlecht denken. Warum soll das nicht war sein. Die Gefahr besteht darin wenn mann den Unterhalt einfach einbehält, muß man ihn jetzt nachzahlen. So einfach ist das. |
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