Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2007, 23:13
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 12
Keine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat

Hallo, zusammen,

wer kann mir im folgenden Beispiel weiterhelfen?

Herr H. lebt in zweiter Ehe mit Frau H., die eine 13-jährige Tochter mit eingebracht hat. Sie ist Hausfrau und bezieht keinen Unterhalt für die Tochter.

Herr H. hat aus erster Ehe zwei Kinder, die er regelmäßig sieht. Der Umgang mit der Ex ist unproblematisch. Man hilft sich halt gegenseitig (Idealfall).

Herr H. verdient im Monat 2100 Euro netto. Davon zahlt er an seine EX-Familie 450 Euro Unterhalt.
Seine Ex-Frau geht arbeiten und verdient hieraus etwa 600 Euro, zzgl. bekommt sie vom Amt (Hartz IV) noch Zuschüsse von ca. 260 Euro und insgesamt 70 Euro für beide Kinder.

Nun soll Herr H. an seine EX-Familie mehr Unterhalt bezahlen und zwar insgesamt 800 Euro. Da die Familie von Herr H. verschuldet ist, ist das schier unmöglich. Auch stellt sich die Frage, wie sie mit knapp 1300 Euro klarkommen sollen (3 Personen)? Nach Aufrechnung der Daten der Ex-Frau mit den beiden Kindern ergeben sich hier Einkünfte von ca. 1700 Euro / zu 1300 Euro Familie Herr H. ...

Welche Möglichkeiten gibt es, um hier weiterzuhelfen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2007, 23:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat

Da fällt mir doch gleich die Frage ein, warum die Frau nicht arbeitet. Mit einer 13-jährigen Tochter ist sie durchaus dazu in Lage!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2007, 23:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 12
Keine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat

Würde sie gerne, wenn a) Arbeit vorhanden wäre (keine abgeschlossene Ausbildung) und b) die Kinder von Herr H. desöfteren auch unter der Woche bei ihm sind, da die Ex von Herr H. ja arbeiten geht und die Kinder von der zweiten Frau von Herrn H. abgeholt bzw. versorgt werden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2007, 23:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 41
Keine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulrich40 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat

Nun ich würde mal denken, dass es vielleicht nicht genug Arbeitstellen in Deutschland gibt; zumindest keine Halbtagsstellen. Denn eine Mutter eines Kindes muss zumindest nachmittags für ihr Kind zur Verfügung stehen.
Wenn ich mir in diesen Beispiel die Zahlen ansehe, erscheint es mir jedoch sehr bedenklich!?
Mindestunterhalt (Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen)
Mindestunterhalt des im Haushalt lebenden Kindes und dann noch Mindestunterhalt der Ehefrau ????

So würde hier nach meiner Berechnung ein Selbstbehalt in Höhe von ca. 1300 € für ein drei Personenhaushalt übrig bleiben ???

Einen alleinstehenden steht nach den pfändungsfreien Grenzen ca. 950,00 € zu.????????????

Hier würden für die Ehefrau und ein Kind lediglich 350,00 € übrig bleiben.

Sehe ich mir dazu das SGB II an, so wird der Mindestbedarf weit unterschritten.

Die Berechnungsgrundlagen bzw. durch die Art der Berechnung von Unterhaltsleistungen sind mir leider nicht ausreichend geläufig. Jedoch nach den Vergleichen mit der Düsseldorfer Tabelle und auch den Pfändungsfreibeträgen habe ich da so meine Zweifel ob das so in ordnung ist.

Mich interessiert diese Thematik besonders!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.01.2007, 10:04
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat

Was den Kindesunterhalt betrifft, so wird dieser nach der jeweils gültigen Unterhaltstabelle berechnet. Was den Unterhalt für die Ex-Frau betrifft, so sollte die Höhe eigentlich aus dem Scheidungsurteil heruasgehen. Es kommt auch darauf an was vereinbart wurde. Insofern ist zu prüfen, ob eine Erhöhung der Unterhaltszahlung überhaupt in Betracht kommt. Pfändungsfreibeträge sind hier irrelevant und benötigen keine Erklärung. Vielmehr richtet sich die Unterhaltszahlung für den Ex-Partner nach § 1570 ff BGB und die des Kindes nach § 1601 ff BGB. Da es in diesem Fall etwas komplizierter ist, nicht alle Unterlagen vorliegen und aus der Ferne keine Prüfung erfolgen kann, empfehle ich hier dringend sich einem Anwalt anzunehmen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.01.2007, 07:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 12
Keine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, holyman hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat

Guten Morgen, allerseits!

Zu dem og. Beispielfall ist es jetzt so, daß nach Rücksprache mit einem Fachanwalt der komplette Unterhalt in Höhe von ca. 800 Euro nach SGB II gezahlt werden muß, da die Exfrau mit ihren beidn Kindern vorrangig behandelt wird. Zusammengerechnet hätte sie aus den unterhlatsleistungen des herrn H. und Ihrer Arbeit sowie dem Kindergeld ein Einkommen von fast 1700 Euro, dem Herrn H., der ja erwerbstätig ist, bleiben 1300 Euro + 154 Euro Kindergeld, Verbindlichkeiten fallen unter dem Tisch, also in etwa der Satz von Hartz IV für eine dreiköpfige Familie.
Kann eine Klage beim Sozialgericht hier was bewirken?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 18.01.2007, 13:17
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat

Zitat:
Zitat von holyman
Zu dem og. Beispielfall ist es jetzt so, daß nach Rücksprache mit einem Fachanwalt der komplette Unterhalt in Höhe von ca. 800 Euro nach SGB II gezahlt werden muß, da die Exfrau mit ihren beidn Kindern vorrangig behandelt wird. ?
Dem Anwalt scheint nicht bekannt zu sein, dass Herr H. wieder verheiratet ist und eine Stieftochter hat. Der Vorrang nach dem SGB II gebührt dem Amt, sofern keine weiteren Unterhaltszahlungen zu leisten sind. Der Ehemann ist durchaus gegenüber seiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet, sie wiederum ihrer Tochter in Form des Naturalunterhalt´s. Die Rechnung ist durchaus etwas kompliziert, aber 800,00 e halte ich für unrealistisch. Verbindlichkeiten, wie Schulden fallen nicht unter den Tisch, wenn sie vor dem Zeitpunkt des Unterhaltsanspruches entstanden sind. Auch diese Aussage ist falsch. Alles in allem empfehole ich dringen sich an eine Fachanwalt zu wenden, der solchen Dingen gewachsen ist, denn der Obige ist es ja nicht.
Zitat:
Zitat von holyman
Kann eine Klage beim Sozialgericht hier was bewirken?
Das Familiengericht wäre für Unterhaltsklagen zuständig. Das Amt wird nicht klagen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erneuter Anspruch auf ALG I nach Bezug und anschließender Selbständigkeit Sozialrecht 01.01.2010 20:17
Alkoholdelikt, MPU durchgefallen, nach 18 Jahren erneuter Versuch Straßenverkehrsrecht 25.07.2008 16:35
Unterhaltsleistung für Eltern, Nachzahlung nach 6 Monatiger Bearbeitung rechtens? Sozialrecht 23.02.2008 10:11
Erneuter Anspruch auf ALG I nach Bezug und anschließender Tätigkeit Sozialrecht 12.12.2007 21:46
weiterhin Kindesunterhalt nach erneuter Heirat Familienrecht 18.05.2006 09:02





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN