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Unterhaltshöhe bei Besuch einer Privatschule

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltshöhe bei Besuch einer Privatschule innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 00:43
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Unterhaltshöhe bei Besuch einer Privatschule

[FONT=Comic Sans MS]Herr B bezahlt Unterhalt für seine Tochter C (17) an Frau A. Tochter C soll ab dem nächsten Schuljahr eine Privatschule besuchen, für die ein Schulgeld von 300€/por Monat fällig ist.
Frau A bekommt von einem Anwalt aus dem Bekanntenkreis den Hinweis, dass sie nun Sonderbedarf bei B anmelden soll.
Wie ist die rechtliche Lage: müsste B alleine für das Schulgeld aufkommen oder vielleicht nur Frau A die erhöhten Kosten aus dem Unterhalt bestreiten. Oder sind beide zu gleichen oder gewichteten Teilen verpflichtet, für das Schulgeld aufzukommen. Sowohl A als auch B verfügen über ein ordentliches Einkommen.
Vorausgesetzt wird bei dieser Frage natürlich, dass sowohl A als auch B den Vertrag mit der Schule unterschreiben.
Zusatzfrage: wie wäre die Lage, wenn nur A den Vertrag alleine unterschriebe (falls überhaupt möglich bei gemeinsamem Sorgerecht)? Kann sie dann im Nachhinein trotzdem erhöhten Unterhalt einfordern? [/FONT
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 03:53
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AW: Unterhaltshöhe bei Besuch einer Privatschule

Sonderbedarfskosten sind in ihrer Natur selten sich regelmässige wiederholende Kosten.

Besteht ein gemeinsames Sorgerecht sollten solche Entscheidungen wohl
auch gemeinsam getroffen werden ... womit implizit B auch an den Kosten beteiligt ist
, da er ja mitentschieden hat.

Macht A einen Alleingang, kann sie schlechterdings dien Kosten für ihre Entscheidung
B anlasten. ( Merke: Schulgeld sind planbare Kosten und vom Regelunterhalt zu bestreiten )
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Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
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  #3 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 03:57
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AW: Unterhaltshöhe bei Besuch einer Privatschule

Nachschlag ...

http://www.123recht.net/Schulgeld--S...38657__p2.html
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