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Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 21:55
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Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Hallo. Zwei Fragen:

1. Angenommen, jemand zieht aus dem mütterlichen Haushalt aus, mit seiner Freundin zusammen. Die Eltern leben seit vielen Jahren geschieden. Ist der Vater der volljährigen Person dieser Person gegenüber unterhaltspflichtig und wenn, wieviel muss er monatlich mindestens zahlen, wenn sein Gehalt unter 1500 € netto liegt?

2. Oben erwähnte Freundin zieht ebenfalls aus dem Haushalt der Eltern aus, die Eltern leben nicht in Trennung, die Person ist volljährig. Zudem wechselt sie das Bundesland. Ist der Vater/sind die Eltern unterhaltspflichtig und wenn ja, wieviel beträgt der Mindestsatz für diesen Fall bei einem Verdienst des Vaters über 3000 € netto und einem nicht vorhandenen Einkommen der Mutter sowie bei zwei weiteren Kindern, wovon eines ebenfalls ausgezogen und das Bundesland gewechselt hat (minderjährig)?

Wäre sehr dankbar über eine Antwort.
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Alt 15.02.2010, 22:06
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AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Was machen denn die Beiden? Schule, Studium, Ausbildung etc.?
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 22:15
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AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Zitat:
Zitat von CruNCC
Was machen denn die Beiden? Schule, Studium, Ausbildung etc.?
.....genau, und wie hoch ist das Einkommen der Mutter im ersten Fall?

Hier ein paar generelle Infos zum Thema Unterhalt volljähriger Kinder

http://www.treffpunkteltern.de/unter...erhaltab18.php und http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...lljaehrig.html
__________________
"Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 02:02
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AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Zitat:
Zitat von CruNCC
Was machen denn die Beiden? Schule, Studium, Ausbildung etc.?
Sie ist arbeitssuchend, er in einer Berufsbildenden Bildungsmaßnahme von der Arbeitsagentur.
Das Einkommen der Mutter liegt bei ca. 2500 € netto.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 11:50
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AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Zitat:
Zitat von Marcel92
Sie ist arbeitssuchend, er in einer Berufsbildenden Bildungsmaßnahme von der Arbeitsagentur.
Das Einkommen der Mutter liegt bei ca. 2500 € netto.
Bei volljährigen, arbeitslosen Kindern verhält es sich wie folgt:
Zitat:
Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben. Erst wenn solche Bemühungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen wirklich nicht fruchten, bundesweite Bewerbungen keinen Erfolg bringen, können die Eltern zum Unterhalt für das arbeitslose Kind verpflichtet werden. In diesem Fall muss die Sozialbehörde ausführen, ob alles Mögliche getan wurde, um nicht mehr arbeitslos zu sein.

Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate währen darf. Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken...
Mehr dazu: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...rbeitslos.html

Übrigens richtet sich der Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile. Wer davon wie viel zu zahlen hat, hängt natürlich vom jeweiligen Einkommen ab. Ob die Eltern zusammen wohnen, getrennt leben oder geschieden sind, spielt hingegen keine Rolle.
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Alt 16.02.2010, 15:44
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AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Gut, also sie müsste sich dann bundesweit bewerben, damit die Eltern dieser Person Unterhalt zahlen. Eigenartige Regelung, wenn man mich fragt. Trotzdem schon mal danke.

Und wie schaut es nun mit der anderen Person, dem Freund aus?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 16:16
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AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Zitat:
Zitat von Marcel92
Gut, also sie müsste sich dann bundesweit bewerben, damit die Eltern dieser Person Unterhalt zahlen. Eigenartige Regelung, wenn man mich fragt. Trotzdem schon mal danke.
Wer letztendlich für den Unterhalt des Kindes aufkommt, hängt von der individuellen Situation ab (bitte dazu auch noch mal den Link lesen). Bei längerer Arbeitslosigkeit wird heutzutage auch ein Ortswechsel als zumutbar erachtet.

Zitat:
Zitat von Marcel92
Und wie schaut es nun mit der anderen Person, dem Freund aus
Also, wenn ich richtig informiert bin, hat der Freund Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, oder? Wenn ja, wie viel bekommt er monatlich (netto)?
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  #8 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 19:48
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AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Zitat:
Zitat von B.Stromberg
Wer letztendlich für den Unterhalt des Kindes aufkommt, hängt von der individuellen Situation ab (bitte dazu auch noch mal den Link lesen). Bei längerer Arbeitslosigkeit wird heutzutage auch ein Ortswechsel als zumutbar erachtet.
Längere Arbeitslosigkeit ist nicht der Fall, bislang nur 2 Wochen.


Was den Freund angeht; er verdient ca. 500 € netto/monatlich.

Kann jetzt dann auch mal jemand auf die 1. Frage ganz oben eingehen, die ist nämlich der Kern des eigentlichen Problems, da man dazu keinerlei Präzidenzfall finden kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 22:19
Pro Pro ist offline
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AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus

Zitat:
Zitat von Marcel92
Was den Freund angeht; er verdient ca. 500 € netto/monatlich.

Kann jetzt dann auch mal jemand auf die 1. Frage ganz oben eingehen, die ist nämlich der Kern des eigentlichen Problems, da man dazu keinerlei Präzidenzfall finden kann.
Der junge Mann ist wie alt? Hat er bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, was beinhaltet die jetzige berufsbildende Bildungsmaßnahme von der Arbeitsagentur?

Wenn Sie die Fragen beantworten, dann bekommen Sie auch eine Antwort auf Ihre 1. Frage.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 23:05
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Zitat:
Zitat von Pro
Der junge Mann ist wie alt? Hat er bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, was beinhaltet die jetzige berufsbildende Bildungsmaßnahme von der Arbeitsagentur?
Er ist 18 Jahre alt und verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Berufsbildende Bildungsmaßnahme dient nur dem Zwecke, der Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
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