Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus 1. Angenommen, jemand zieht aus dem mütterlichen Haushalt aus, mit seiner Freundin zusammen. Die Eltern leben seit vielen Jahren geschieden. Ist der Vater der volljährigen Person dieser Person gegenüber unterhaltspflichtig und wenn, wieviel muss er monatlich mindestens zahlen, wenn sein Gehalt unter 1500 € netto liegt? 2. Oben erwähnte Freundin zieht ebenfalls aus dem Haushalt der Eltern aus, die Eltern leben nicht in Trennung, die Person ist volljährig. Zudem wechselt sie das Bundesland. Ist der Vater/sind die Eltern unterhaltspflichtig und wenn ja, wieviel beträgt der Mindestsatz für diesen Fall bei einem Verdienst des Vaters über 3000 € netto und einem nicht vorhandenen Einkommen der Mutter sowie bei zwei weiteren Kindern, wovon eines ebenfalls ausgezogen und das Bundesland gewechselt hat (minderjährig)? Wäre sehr dankbar über eine Antwort. |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Was machen denn die Beiden? Schule, Studium, Ausbildung etc.? |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Zitat:
Hier ein paar generelle Infos zum Thema Unterhalt volljähriger Kinder ![]() http://www.treffpunkteltern.de/unter...erhaltab18.php und http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...lljaehrig.html
__________________ "Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Zitat:
Das Einkommen der Mutter liegt bei ca. 2500 € netto. |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Zitat:
Zitat:
Übrigens richtet sich der Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile. Wer davon wie viel zu zahlen hat, hängt natürlich vom jeweiligen Einkommen ab. Ob die Eltern zusammen wohnen, getrennt leben oder geschieden sind, spielt hingegen keine Rolle.
__________________ "Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Gut, also sie müsste sich dann bundesweit bewerben, damit die Eltern dieser Person Unterhalt zahlen. Eigenartige Regelung, wenn man mich fragt. Trotzdem schon mal danke. Und wie schaut es nun mit der anderen Person, dem Freund aus? |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Zitat:
Zitat:
__________________ "Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Zitat:
Was den Freund angeht; er verdient ca. 500 € netto/monatlich. Kann jetzt dann auch mal jemand auf die 1. Frage ganz oben eingehen, die ist nämlich der Kern des eigentlichen Problems, da man dazu keinerlei Präzidenzfall finden kann. |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Zitat:
Wenn Sie die Fragen beantworten, dann bekommen Sie auch eine Antwort auf Ihre 1. Frage. Gruß Pro |
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| AW: Unterhaltsfrage nach Scheidung der eltern sowie Auszug aus dem Elternhaus Zitat:
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