Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsforderungen bei Falscheinnahme der Pille; Abtretung von Rechten möglich? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhaltsforderungen bei Falscheinnahme der Pille; Abtretung von Rechten möglich? mich beschäftigt ein fiktives Szenario, dass ich mit einigen Bekannten diskutiert habe. Folgende Konstellation ist die Ausgangslage: Mann A schläft mit Frau A. Frau A hat die Pille nicht korrekt eingenommen und hatte trotzdem ungeschützen Geschlechtsverkehr mit Mann A. Frau A und Mann A befinden sich nicht in einer monogamen Beziehung. Frau A. wird schwanger und bietet Mann A an, dass sie auf jegliche Ansprüche verzichten würde, aber ein Schwangerschaftsabbruch für sie keine Option darstelle. Daraus resultiert die Frage, ob es möglich ist die Ansprüche der Frau (Unterhalt, Ermittelung des leiblichen Vaters) aufzulösen(wenn sie bereit wäre entsprechende Dokumente im Vorfeldd zu signieren). Ich als Laie konnte zu der Diskussion leider nicht viel beisteuern. Interessieren würde es mich dennoch. Scheint eine sehr komplexe Materie zu sein. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Julian |
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| AW: Unterhaltsforderungen bei Falscheinnahme der Pille; Abtretung von Rechten möglich? Besser Frau A ... Mann B ... Kind C .... das liest sich besser. Zur Sache: Da hätte der Mann besser vorher nachgedacht. Es ist völlig egal ob die Frau verhütet oder nicht, ob sie es richtig oder falsch macht oder den Mann sogar zu diesem Thema belügt. Der Mann kann auch keine Abtreibung erzwingen, das ist alleinige Entscheidung der Frau. Wer definitiv keine Kinder will lässt "es", wer das Risiko minimieren will, verhütet eigenverantwortlich selbst. Darüber hinaus sind etwaige Unterhaltsansprüche i.d.R. Ansprüche/Rechte des Kindes - darauf kann die Frau nicht verzichten. Ein entsprechender Vertrag dürfte nicht wirksam sein.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Unterhaltsforderungen bei Falscheinnahme der Pille; Abtretung von Rechten möglich? Gut, das habe ich mir fast gedacht. Wäre es zulässig sich schriftlich von einem Vaterschaftstest zu distanzieren? Oder kann der dann später trotzdem noch eingeklagt werden? Keine Sorge, ich möchte hier keine mustergültige Anleitung erstellen. Es interessiert mich wirklich, wie das System genau funktioniert. |
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| AW: Unterhaltsforderungen bei Falscheinnahme der Pille; Abtretung von Rechten möglich? Nun ... es gibt die günstige Lösung ... man macht den Vaterschaftstest mit Einwilligung der Mutter und des möglichen Vaters einvernehmlich "privat" ... ohne Behörden und entsprechend juristisch kaum verwertbar. Oder man wartet ab bis einem die Papierlawine vom Jugendamt ins Haus flattert - dann ziert man sich noch ein wenig ... dann landet die Geschichte vermutlich vor Gericht. Je länger man sich sträubt - desto teurer wird die Geschichte, wenn man "verliert" ... also die Vaterschaft festgestellt wird. http://www.bmfsfj.de/Publikationen/b...gestellt-.html Ein Schriftstück des potentiellen Vaters ist eigentlich nutzlos. Wenn die Mutter keinen Vater benennt, passiert vermutlich nix. Wenn sie es tut - und sie sollte es tun - gibt es ja Indikatoren (Geburtstermin) nach denen man sich richten kann, um die Entscheidung zu fällen, wie heftig man sich gegen einen Vaterschaftstest wehrt.
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