Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsberechnung ohne Vorlagen? innerhalb des Forums Familienrecht
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Angenommen: D. ist mit 19 Jahren im ersten Ausbildungsjahr von insgesamt dreien. Er lebt bei seiner Mutter. Diese arbeitet freiberuflich. Der Vater ist Arzt in der Schweiz. D's Vater weigert sich trotz mehrfachen Anschreibens seine Einkünfte der letzten Jahre zur Berechnung des Unterhaltes vorzulegen. Er gibt nur für 2 Monate eine Angabe, dies ohne jeden Beleg. Laut bestehendem Unterhaltstitel ist er zu 190 % abzüglich des hälftigen Kindergeldes eingestuft. D's Mutter legt ihre Einkünfte vor. Das Jugendamt rechnet aus (aufgrund der sparsamen Angaben des Vaters), dass die Mutter zu 7 Euro im Monat verpflichtet ist, der Rest würde auf die Seite des Vaters kommen. Und schlägt eine ca-Summe vor. D. vermutet, dass der Vater mehr Unterhalt bezahlen müsste. Sollte D. dies so akzeptieren oder könnte man ihm zu etwas anderem raten? |
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| AW: Unterhaltsberechnung ohne Vorlagen? Hallo, was verdienen D, seine Mutter und welche Angabe zum Verdienst macht der Vater ? Ohne jede Zahl kann man doch nicht raten, ob etwas recht so ist
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Unterhaltsberechnung ohne Vorlagen? Hallo La Belle das ist ja eben das Problem: es lässt sich keine sichere Berechnung erstellen, wenn die Angaben von D's Vater fehlen. Vor der "Ca-Schätzung" bezahlte der Vater (das war seine eigene Idee) nur die Hälfte von dem, was er jetzt bezahlt. Das macht D. schon stutzig D. hat weder juristisches Wissen noch die finanziellen Mittel, um den Vater dazu zu bringen, die benötigten Einkommensnachweise vorzulegen. Danke Dir für die schnelle Antwort |
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| AW: Unterhaltsberechnung ohne Vorlagen? Okay, aber so kann man nichtmal in die DüTab schauen, was in etwa gezahlt werden müsste, Fakt ist aber, wenn die KM nichts zahlt, dass der Vater schonmal das KiGeld komplett abziehen kann (dieses wird an das Kind weitergereicht).
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Unterhaltsberechnung ohne Vorlagen? Also das ist fein, dann wäre D's Mutter ja eigentlich ein lobenswertes Dümmchen ... sie bezahlt Miete, wäscht usw ... und D's Vater erhält das gesamte Kindergeld ... obwohl er keine Einkommensunterlagen vorlegt ... und nix freiwillig an das Kind weiterreicht.Mh. Wie könnte denn D. diese "Beratungshilfe" beantragen? Müsste er dann dafür bezahlen? Entschuldigt bitte, die Fragen mögen für Euch albern klingen ... |
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| AW: Unterhaltsberechnung ohne Vorlagen? Das Kind hat einen Bedarf lt. DüTab, den sich die Eltern teilen müssen; bekommt es eigentlich auch Azubi-Lohn? Jedenfalls, nehmen wir mal an die Mutter müsste nix und der Vater 300 Eur zahlen, dann kann man natürlich vereinbaren, dass die Mutter den Teil der U-Zahlung, den sie erbringt, vom Kind als Kostgeld vom Teil des Papas oder eben vom KiGeld einfordert. Aber wenn jetzt nur der Vater Barunterhalt leistet, dann kann er natürlich das gesamte KiGeld abziehen., denn das bekommt ja das Kind und wird auf seinen Bedarf angerechnet (warum sollte es auch nicht so sein) Beratungshilfe wird beim Amtsgericht beantragt - normalerweise da, wo der Schuldner wohnt, aber da das hier die Schweiz ist, könnte es auch möglich sein, dass das am AG des Kindes auch geht, weiß ich nicht. Bezahlen muss er dafür nichts, für PKH 10 Eur.
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| AW: Unterhaltsberechnung ohne Vorlagen? Ja, D. bekommt Azubi-Lohn, das wurde ja bei der "Ca-Schätzung" berücksichtigt. Vielen Dank für die Informationen, das war schon hilfreich Also, wenn noch eine letzte Frage drin sein sollte: Was ist "PKH"? |
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| AW: Unterhaltsberechnung ohne Vorlagen? Prozesskostenhilfe ![]() (Bitte vor der Beratung beim Anwalt den Beratungshilfeschein holen, damit nicht unerwartet Kosten auf D zukommen)
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| Wihdal Abkürzung für: Was ich hier doch alles lerne Danke schön |
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