Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsberechnung bei Ex-Partnerin mit eigenem Haus innerhalb des Forums Familienrecht
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| Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Anbei die Rechnung der Frau gegenüber dem Mann. Meine Kommentare sind in rot. Das Kind ist 14 Monate alt. Der Partner erhält ca. 1700 Eur netto, die Frau 400 Eur. Die Frau will 241 Eur für das Kind und 465 Eur für sich. Die Frau rechnet vor: Der Mann verfügt über ein Gesamteinkommen von: 1700 Euro Die Frau verfügt über ein Gesamteinkommen von: 400 Euro Für den Mann wird ein Betrag von 170 Euro abgezogen (vermutlich Erwerbstätigkeitsbonus?) abzüglich gezahlter Kindesunterhalt: 241 Euro bereinigtes Einkommen des Mannes: 1289 Euro *** Für die Frau wird ein Betrag von 40 Euro abgezogen bereinigtes Einkommen Frau: 360 Euro Der Mann muss einen Betrag von 465 € (Euro) an seine Frau zahlen. Jetzt hätte ich spontan gesagt, dass der Mann dann unter den Selbstbehalt von 1.050 Euro fällt, und damit nicht 465 Euro zahlen kann. Die Frau rechnet aber weiter: Einkommen gesamt: 1700 Euro ./. zu zahlendender Kindesunterhalt: 241 Euro ./. Grundbetrag (incl. 400 € Warmmiete) 1050 Euro verfügbarer Restbetrag 409 Euro + Differenz zur tatsächlich gezahlten Miete 150 Euro verfügbarer Gesamt-Betrag 559 Euro Unterhaltsbetrag an Ex Partner 465 Euro zzgl. Kindesunterhalt 241 Euro ergibt mtl Gesamtzahlbetrag: 706 Euro Sie errechnet also, dass die geringere Miete dazu führt, dass der Mann mehr zahlen muss! Ist das so korrekt? Und hat sie in dieser Überleitung nicht den Erwerbstätigkeitsbonus vergessen? Darüber hinaus gehört der Frau ein Haus, dass Sie aber nicht selbst bewohnt. Ob sie es vermietet weiß ich nicht. Muss da nicht vielleicht etwas auf ihr Einkommen drauf gerechnet werden? Vielen Dank schon einmal vorab für eure Hilfe! Geändert von scope2k3 (12.01.2012 um 00:37 Uhr). |
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| AW: Unterhaltsberechnung bei Ex-Partnerin mit eigenem Haus Kann mir denn niemand helfen? |
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| AW: Unterhaltsberechnung bei Ex-Partnerin mit eigenem Haus vermutlich haben die meisten noch nicht recht verstanden was sache ist und können auf basis der gegebenen infos nichts sagen was ansatzweise verlässlich sein könnte. |
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| AW: Unterhaltsberechnung bei Ex-Partnerin mit eigenem Haus Was würde denn noch fehlen, damit man es versteht? |
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| AW: Unterhaltsberechnung bei Ex-Partnerin mit eigenem Haus zB wie es zu den einzelnen posten kommt. im moment hab ich den eindruck. da ist ne rechnung, die wurde von a aufgestellt um b zu zeigen was er zahlen soll. und b weiß selbst nicht wirklich was die A da gerechnet hat. stimmt das so ungefähr? |
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| AW: Unterhaltsberechnung bei Ex-Partnerin mit eigenem Haus Genau das ist ja das Problem. Nettoeinkommen der beiden ist klar. Die Frau verlangt nun Unterhalt für ihr Kind und sich. Das Kind ist 14 Monate alt. Daraus ergeben sich 241 EUR nach der Düsseldorfer Tabelle (bei 1700 EUR netto des Mannes). Das ist alles noch recht einfach. Aber wie könnte die Zahllast des Mannes für den Unterhalt der Frau aussehen? Wie muss man typischerweise rechnen? |
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