Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsansprüche und 2. Bildungsweg innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhaltsansprüche und 2. Bildungsweg ich habe folgende fiktive Frage: Mal angenommen Person X nehmen wir an diese Person ist 21 Jahre alt, bald eine Berufsausbildung fertig hat und diese Person gute Noten in der Berufsschule hat (Durchschnitt: besser als 2,4). Und diese Person X auf dem 2. Bildungsweg das Voll-Abi nachholen will um dann zu studieren zu können. Kann diese Person dann Unterhalt von seinem Vater verlangen? Übernahme durch die Ausbildungsfirma max. 6 Monate als "Überbrückung" bis zur Schule. Und das Nettogehalt muss mindestens das doppelte sein vom dem Gehalt der Mutter. Vor allem weil er sich ein Pferd usw. leisten kann. Von den fachlichen Fähigkeiten liegen die Stärken - auch laut Ausbilder- eher im Theoretischen statt im Praktischen Bereich und auch er empfiehlt daher eine weiterführende Schule, vor allem wegen den Lernleistungen. Danke für die Hilfe. Gruß DJBO |
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