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Unterhaltsansprüche - (4 Personen)

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsansprüche - (4 Personen) innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 27.09.2011, 22:09
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Unterhaltsansprüche - (4 Personen)

Hallo zusammen,

gehen wir mal von einer fiktiven Situation mit vier Personen aus: A, B, C, D. Alle vier sind volljährig.

A und B waren bis vor vier Jahren verheiratet.
C ist das Kind von A und B.
D ist nun mit A verheiratet.
B lebt getrennt und erhält von A entsprechend Unterhalt.
Das Kind also C lebte bis vor Kurzem bei A und der potenzielle Unterhalt für das Kind C von B (an A) wurde mit dem Unterhalt, welcher von A an B gezahlt werden muss verrechnet.

Nun ist C ausgezogen (und kann jobbedingt weder bei A noch bei B & D leben) und erhält soviel Geld aus Arbeit und Kindergeld, dass er knapp unter dem steuerlichen Freibetrag ist.

Welche Rechte hat C bezogen auf eventuellen Unterhalt gegenüber A sowie B & D?
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Alt 28.09.2011, 16:11
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AW: Unterhaltsansprüche - (4 Personen)

C zog jobbedingt aus? Dann hat er also Arbeit? Dann kann er sich selbst unterhalten und hat keine Ansprüche auf Unterhalt.

(Hat er schon eine Ausbildung abgeschlossen?)
__________________
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~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 17:08
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AW: Unterhaltsansprüche - (4 Personen)

C zog jobbedingt für eine Ausbildung aus und ist jetzt im ersten Lehrjahr.

Seinen Unterhalt kann er generell finanzieren, eine abgeschlossene Berufsausbildung liegt aber nicht vor.
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