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Unterhalt vom Jugendamt?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt vom Jugendamt? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 20:47
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Unterhalt vom Jugendamt?

Hallo,

folgender Fall: Eine 18-jährige Schülerin ist schwanger, der vermutliche Vater will die Vaterschaft aber nicht zugeben. Mangels Einkommen könnte er den Unterhalt ohnehin nicht bezahlen.
Zahlt das Jugendamt Unterhalt?


Ich vermute dass hier eher das Unterhaltsvorschussegsetz greifen würde, oder gibt es tatsächlich einen Anspruch gegenüber dem Jugendamt? falls ja, in welchem § steht das?

Eine zusätzliche Frage ist, ob das Jugendamt eine Vaterschaftsfeststellung betreiben kann.
Dazu habe ich nur gefunden, dass das Jugendamt nach §59 SBG VIII "die Erklärung der Vaterschaft beurkunden" kann - aber wenn der vater diese nichtmal zugibt?

Danke schonmal!

LG Anna
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 23:08
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AW: Unterhalt vom Jugendamt?

Das Jugendamt zahlt NIE den Unterhalt, nur Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt wird natürlich wissen wollen wer der Vater ist und die Mutter ist hier zur Mitwirkung verpflichtet, sonst kann der Unterhaltsvorschuss versagt oder gestrichen werden.
Unterhaltsvorschuss gibt es für insgesamt maximal 72 Monate oder bis zum 12. Lebensjahr des Kindes, auch wenn die 72 Monate noch nicht erreicht sind
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 23:38
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AW: Unterhalt vom Jugendamt?

danke für die Antwort
Das heißt, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden vom Jugendamt gezahlt?
Die Mutter ist in diesem Fall ja auch bereit zur Mitwirkung, nur der (von ihr als solcher angegebene) Vater nicht. Bekommt die Mutter dennoch die Leistungen? (und.. in welcher Höhe?)
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 00:12
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AW: Unterhalt vom Jugendamt?

Ja, die Mutter bekommt trotzdem Leistungen nach dem UVG. Aktuell sind das 133€ pro Monat bis zum sechsten Lebensjahr
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Alt 29.08.2011, 07:21
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AW: Unterhalt vom Jugendamt?

Wer ist denn als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen?

Ist der leibliche Vater eingetragen, muss die Mutter das beim JA angeben - und der Herr wird zur Kasse gebeten.

Der Eingetragene hat 2 Jahre ab Bekanntwerden der Vaterschaft Zeit, diese anzufechten - dann erfolgt ein Vaterschaftstest.

Auch wenn er nicht eingetragen, aber von der Mutter beim JA angegeben wurde, wird das JA einen Vaterschaftstest anordnen, dem der Genannte sich fügen muss, wenn er nicht mit Konsequenzen rechnen will.

Schliesslich ist es dem JA ja lieber den Vater zu finden (und zahlen zu lassen) als selbst in Vorkasse zu treten.

Man kann eine Beistandschaft für das Kind beantragen. Das JA wird sich dann darum kümmern, dass ein Titel für den Unterhalt erwirkt wird, falls der Vater im Moment nicht zahlungsfähig ist (ist er das nicht, zahlt das JA Unterhaltsvorschuss und holt sich das Geld irgendwann beim Vater wieder).

cateyes
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Alt 29.08.2011, 07:56
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AW: Unterhalt vom Jugendamt?

Zitat:
Zitat von cateyes Beitrag anzeigen
Wer ist denn als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen?

Ist der leibliche Vater eingetragen, muss die Mutter das beim JA angeben - und der Herr wird zur Kasse gebeten.

Der Eingetragene hat 2 Jahre ab Bekanntwerden der Vaterschaft Zeit, diese anzufechten - dann erfolgt ein Vaterschaftstest.

Auch wenn er nicht eingetragen, aber von der Mutter beim JA angegeben wurde, wird das JA einen Vaterschaftstest anordnen, dem der Genannte sich fügen muss, wenn er nicht mit Konsequenzen rechnen will.

Schliesslich ist es dem JA ja lieber den Vater zu finden (und zahlen zu lassen) als selbst in Vorkasse zu treten.

Man kann eine Beistandschaft für das Kind beantragen. Das JA wird sich dann darum kümmern, dass ein Titel für den Unterhalt erwirkt wird, falls der Vater im Moment nicht zahlungsfähig ist (ist er das nicht, zahlt das JA Unterhaltsvorschuss und holt sich das Geld irgendwann beim Vater wieder).

cateyes
Nachdem die Dame noch schwanger ist, gibt es auch keine Geburtsurkunde
Und im Eingangsbeitrag steht ebenfalls, dass er die Vaterschaf wohl nich anerkennen will.
Außerdem zahlt das Jugendamt nicht nur bei Zahlungsunfähigkeit des Vaters, es gibt genug Väter die sich drücken, da springt das Jugendamt ebenfalls ein. Natürlich versuchen die das Geld wieder beim Vater zu bekommen, aber dafür müsste er dann erst mal feststehen. Die Dame im Ausgangsthread weiß allerdings wohl nicht mal zu 100% wer der Vater ist
Außerdem stimmt es nicht das der Vater zwei Jahre zwei hat die Vaterschaft ab Bekanntwerden selbiger anzufechten. Gegen seinen Willen kann man ihn nicht in die Geburtsurkunde eintragen lassen und die zwei Jahresfrist gilt nicht ab Bekannt werden der Vaterschaft, sondern ab bekannt werden der Gründe warum er nicht der Vater sein sollte.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 08:18
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AW: Unterhalt vom Jugendamt?

Ups - dass die Dame noch schwanger ist, habe ich überlesen - sollte mich mit so ernsten Themen wohl erst nach der 2. Tasse Kaffee beschäftigen, und nicht nach der 1.^^

Damit eine Vaterschaft als erwiesen gilt, wird ja schliesslich der Vaterschaftstest angeordnet - und wenn die werdende Mama sich nicht sicher ist, muss sie alle Namen der Jungs angeben, die in Frage kommen.

Natürlich gelten die zwei Jahre ab Aufkommen der Zweifel/sich sicher sein dass man nicht der Vater sein kann (fehlende 2. Tasse Kaffee) - aber in diesem Fall sind die Zweifel ja schon vor der Geburt da, deswegen gehe ich davon aus das der Papierkram bis zur Geburt erledigt ist und danach der Vaterschaftstest gleich angeordnet werden kann.

Gehe mir jetzt mehr Kaffee holen^^
cateyes
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  #8 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 09:34
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AW: Unterhalt vom Jugendamt?

Zitat:
Zitat von cateyes Beitrag anzeigen
aber in diesem Fall sind die Zweifel ja schon vor der Geburt da
Also eigentlich will der Typ nur die Vaterschaft nicht anerkennen, ob er Zweifel hat wissen wir nicht. Gibt genug Väter die nicht in den Unterlagen auftauchen wollen, weil sie dann plötzlich Pflichten haben.
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