Dies ist eine Diskussion zu [Unterhalt] Volljähriger Schüler möchte ausziehen / soll rausgeschmissen werden innerhalb des Forums Familienrecht
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| [Unterhalt] Volljähriger Schüler möchte ausziehen / soll rausgeschmissen werden Ein volljähriger Schüler , für vorraussichtlich weitere 4 Jahre, mit anschließendem Studium, möchte zu Hause ausziehen. Immer wieder kommt es zwischen ihm und seinem Vater zu heftigen Auseinandersetzungen. Oftmals wird von Seitens des Vaters mit einem baldigen "Rauswurf" aus dem Haus gedroht. Ich weiß, dass wenn der Vater dies verwirklichen würde, ihm von seinen Eltern (geschieden, Vater hat auf Unterhaltszahlungen verzichtet, soweit ich weiß) eine Unterhaltszahlung von rund 640 , abzüglich Kindergeld zustehen würde. Nun ist eine meiner Fragen, ob es aber dann nicht heißen könnte, dass der Sohn zu seiner Mutter ziehen müsse/solle, obwohl deren Wohnung nicht auf 2 Personen ausgelegt ist. Der Wohnort wäre der selbe und die Schule daher gleichwertig zu erreichen. Weiter habe ich Widersprüchliches in Zusammenhang (sollte es soweit kommen, dass mir Unterhalt zusteht) mit den Unterhaltszahlungen, insofern einem Job auf 400 Basis nachgegangen wird, gelesen. Würde dem Sohn das Einkommen eines 400 Jobs also auf die Unterhaltszahlungen angerechnet ? Es heißt , insofern der Unterhaltsleistungen nicht "natural" , also mit Kost und Logis nachgekommen wird, muss dieser in Bar erfolgen. Ist das so zu verstehen, dass sich die Eltern in 1. Fall alleinig für eine "Wohnunterkunft" zu entscheiden haben, oder stände dem Sohn dann der Unterhaltsbetrag bis zu einem Punkt selbst für die Wohnungssuche / Miete zur Verfügung. Dies ist zugleich auch einer der wichtigsten Punkte, da er dann gerne mit meiner Freundin (Volljährig, im 1. Lehrjahr) zusammenziehen würde. Wäre hierbei ihr Gehalt mit einzuberechnen, oder verhielte sich dies wie bei einer WG , da nicht verheiratet etc. Um wieder an den Beginn anzuknüpfen : Würde der Sohn selbst ausziehen, dann würde ihm vorerst keine Unterhaltszahlung zustehen, bzw sie müsste sowieso erst eingeklagt werden und rückwirkend gäbe es auch keine Zahlungen? Könnte es zudem auch möglich sein, dass der Vater ihn rausschmeißt, der Sohn mit seiner Freundin in eine Wohnung zieht , der Vater später sagt, dass das Wohnen bei ihm wieder möglich seie, somit die Unterhaltszahlungen streicht , der Sohn nicht mehr zahlungsfähig ist und daher auch seine Freundin die, zu diesem Zeitpunkt bewohnte Wohnung, verlieren würde, weil ihr eigenes Einkommen zur Zahlung der Miete nicht mehr ausreichend wäre? Wichtig wäre daher auch zu wissen, ob allein mit der wiederholten Aussprache einer Drohung , in Richtung "Rauswurf" , ohne eine darauf folgende Handlung, dem Sohn bei einem Auszug Unterhalt zusteht. Oder erst sobald dies schriftlich, bzw vor einem Gericht entschieden wurde? Zu Letzt habe ich gehört, dass auch Gespartes vorerst zur Überbrückung des Lebensunterhaltes herangezogen werden kann. Dies würde bei dem oftmals genannten Sohn zutreffen, da er schon seit seiner Geburt ein Sparkonto auf seinen Namen laufen hat, dies jedoch schon seither für "größere" Planungen gedacht war, wie zB eine Baufinanzierung, Studiengebühren etc. Dieses Konto steht jedoch auch in keinster Verbindung mit seinem Vater, da es einst von seinen Großeltern mütterlicherseits eröffnet wurde. Ich weiß, es sind viele Fragen, manche wären sicherlich auch nur mit einem tieferen Einblick in die Verhältnisse von der erwähnten Familie richtig bewertbar. Allerdings wäre vorweg ein grober Überblick des Sachbestands nicht schlecht. Grüße, Marc |
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