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Unterhalt Vergleich

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt Vergleich innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 09:14
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Unterhalt Vergleich

Hallo, ich hab eine Frage zu einem Vergleich im Unterhaltsrecht.

wenn ein Vergleich geschlossen wurde und es steht folgende Formulierung drinn : "gerät der .... mit der Zahlung von 2 Raten für mehr als einen Monat in Rückstand, wird der gesamt Betrag sofort fällig." , heist das man könnte theoretisch nur jeden 2. Monat zahlen ohne in Gefahr zu kommen den vollen Betrag gleich leisten zu müssen??

danke für Eure Antworten im voraus hzdriver
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 11:38
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AW: Unterhalt Vergleich

Theoretisch sogar jeden 3. ;-) Dazu raten würde ich nicht denn ein Vergleich ist nicht bindend in Sachen Unterhalt
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 13:27
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AW: Unterhalt Vergleich

Wenn es sich nicht um Unterhalt sondern Unterhaltsschulden dreht, macht ein Vergleich doch Sinn.?
Die Frage ist aber ob der Zahlungspflichtige, durch diese Formulierung, im Rahmen des Vergleiches bleibt, wenn er statt jeden Monat, regelmäßig jeden 2. Monat zahlt?
So würde sich ja die Zahlung doppelt so lang hin ziehen.
Ist das hin nehmbar oder könnte man dagegen vor gehen?

mit freundlichem Gruß hzdriver
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  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 14:53
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AW: Unterhalt Vergleich

Gegen Unterhaltschulden kann man immer Vorgehen. Da hilft nur ein Urteil oder beide halten sich schlicht an den Vergleich.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 22:56
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AW: Unterhalt Vergleich

Unter welcher Annahme wir hier behauptet, dass ein Vergleich wegen Unterhalts nicht bindend sei?!? Die Bindungswirkung folgt entweder aus Vertrag (pacta sunt servanda), wenn es sich um einen außergerichtlichen Vergleich handelt ODER aus dem Prozessvergleich nach § 36 FamFG.

Jedenfalls ist man bei Zahlung alle 2 Monate spätestens nach 4 Monaten mit zwei Raten im Verzug, und der Restbetrag wird sofort fällig...
__________________
www.schauwienold.de
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 23:15
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AW: Unterhalt Vergleich

unter Zuhilfenahme einer Aussage eines Richters in Hessen ( Amtsgericht) eigener Prozeß ;-)
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