Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt und / oder UVG innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhalt und / oder UVG Zum Thema Unterhalt wurden hier wahrscheinlich schon zig Mal Fragen gestellt, da aber jeder Fall anders aussieht, war auch die Forensuche nur bedingt hilfreich. Undzwar würde es mich interessieren, wie es aussieht, wenn einem Kind UVG für die Maximaldauer von 72 Monaten (?) gewährt wurden. Der Vater war bislang aufgrund familiärer Umstände (seit Jahren in einer neuen Partnerschaft, 3 Kinder, davon 2 Kleinkinder im Haushalt usw) nicht berufstätig (Elternzeit, aufgrund mangelnder Berufserfahrung auch nicht sofort wieder erwerbstätig geworden). Nun könnte er eine Umschulung beginnen, da auch seine aktuelle Qualifikationen nicht besonders..."Arbeitsmarktfreundlich" sind. Er würde also - voraussichtlich! - während der Umschulung einen Helferlohn von ca 1200 EUR bekommen. Muss davon bereits UVG zurückgezahlt werden? Wenn ja, zusätzlich dann auch Unterhalt an seinen Sohn? Ich hörte, vorrangig sei UVG ans JA zurückzuzahlen, Unterhalt KANN dann zusätzlich noch bezahlt werden. Leider hörte ich bisher immer unterschiedliche Dinge, jeder erzählt es etwas anders und ich kenne auch genug Fälle, in denen die Väter keinen Unterhalt - oder unregelmäßig zahlen, ob diese aber auch UVG zurückzuzahlen haben, weiß ich nicht. Es wäre durchaus interessant zu wissen, wie sich das in diesem Fall verhält und wer dann die Höhe des zurückzuzahlenden (monatlichen) UVG-Betrages festlegt. Herzlichen Dank im Voraus! |
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