Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt trotz notarieller Vertrag innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhalt trotz notarieller Vertrag ![]() Da ist ein Ehepaar, was vor ca. 14 Jahren geschieden wurde. Zwei Jahre vorher wurde ein notarieller Vertrag auf Gegenseitigkeit geschlossen. Die Ehefrau verzichtete auf Unterhalt und auch auf Versorgungsausgleich, da die Anwältin der Frau ihr nahelegte, es kann nur gegenseitig auf Unterhalt verzichtet werden, sonst könnte der Mann, im Falle einer Notsituation durch Krankheit oder Arbeitsverlust, wieder auf die Frau zukommen. Die Frau geht in drei Jahren in Rente und hat nun die Sorge, da sie immer gearbeitet hat (trotz der Kinder) und sie immer nur Ärger bezügl. der Unterhaltszahlungen - von ihm - seinen Kindern gegenüber hatte, es könnte o.g. Fall eintreten. Ist das Gesetzt dahingehend geändert worden und trifft das dann überhaupt zu ? Die Frau hat nicht wieder geheiratet und lebt alleine. Der Mann lebt in einer langjährigen Beziehung. Eine Antwort wäre super ! Danke |
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| AW: Unterhalt trotz notarieller Vertrag Der BGH hatte immer mal was gesagt zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen, die den Unterhalt ausschließen. Da müsste man sich mal genauer mit befassen, wie derzeitiger Stand der Dinge in der Rechtsprechung ist... |
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| AW: Unterhalt trotz notarieller Vertrag Der Frau wurde gesagt, sie hätte ein Jahr Einspruchsrecht.....da ging es aber nur um den Versorgungsausgleich ! Auf Unterhalt für die Kinder durfte nicht verzichtet werden und das wurde auch verhandelt. Dieser Vertrag wurde bereits genutzt, weil der KV nicht mehr zahlen wollte. |
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| AW: Unterhalt trotz notarieller Vertrag Nein, auf Kindesunterhalt kann man in nem Ehevertrag nat. nicht verzichten- das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter. Es ist wirklich die Frage, ob der Ehevertrag sittenwidrig ist. Ich kenne mich- wie man das vll. schon erahnen konnte - nicht so gut mit der Rechtsprechung auf dem Gebiet auf, wollte nur auf die mögliche Sittenwidrigkeit hinweisen. Diese muss man ggf. auch geltend machen, wenn man der Meinung ist, sie läge vor. Daher ist es unerheblich, ob schon einzelne Verfügungen aus dem Vertrag erfolgt sind. |
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| AW: Unterhalt trotz notarieller Vertrag Die Frau hat sich den EheVertrag von 1996 noch einmal angeschaut und wird aus dieser Satzstellung nicht schlau. Da steht: Wir verzichten für den Fall der Ehescheidung (war 2 Jahre später) gegenseitig auf Unterhaltsansprüche jeglicher Art einschl. eines etwaigen Notbedarfs. Dieser Verzicht soll ohne jede Einschränkung in dem Umfange gelten, der gesetzlich zulässig ist. Wir nehmen vorstehenden Verzicht wechselseitig an. Wir schließen hiermit ferne gem. §1408 Abs. II BGB gegenseitig den Versorgungsausgleich aus. Wir sind darauf hingewiesen worden, dass diese Vereinbarung zu einer Einschränkung bzw. einem Verlust der Alters- und Invaliditätsversorgung führen kann. Was bedeutet: Dieser Verzicht soll..............der gesetzlich zulässig ist ? Damals wurde mir gesagt, nur wenn ich verzichte (er wollte das ja gerne), dann kann auch umgekehrt nichts mehr gefordert werden. Kann ein Vertrag aus 96 einfach auf den heutigen Stand geändert werden ? Ich habe mich doch nur eingelassen und auf ALLES verzichtet, weil ich endlich Ruhe wollte. |
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