Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt - rechnet das Amt richtig? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhalt - rechnet das Amt richtig? hier wieder einmal eine Geschichte von mir: So begab es sich, dass Herr X von seiner Frau geschieden wurde. Diese wiederum beauftragt eine staatliche Stelle mit dem Einzug des Unterhalt für das 14-jährige Kind von Herrn X. Dieser zahlt auch immer brav. Nun hat es das Schicksal mit Herrn X nicht gut gemeint, er musste vor 5 Jahren leider seine Firma schließen und Privatinsolvenz anmelden. Nehmen wir weiter an, Herr X hat jetzt ein Nettoeinkommen von 2400 Euro, was erst einmal viel klingt, er muss jedoch jeden Monat über 600 Euro an seine Insolvenzverwaltung überweisen, so dass ihm etwa 1800 Euro zum Leben bleiben. Nun sind staatliche Stellen sehr pflichbewust und überprüfen aller 2 Jahre, wie es ihre Pflicht ist, das Einkommen von Herr X. Der gute Mann schickt also die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate an die nette Frau vom Amt. Hocherfreut beginnt diese Frau zu rechnen und kommt zum Entsetzen von Herrn X zu dem Ergebniss, dass der gute Mann ein Durchschittsnettoeinkommen von 2500 Euro hat. Hier wurden Prämien, Urlausgeld Weihnahtsgeld mit zum Durchschittsettoeinkommen hinzugerechnet. Herr X hat aber kein Anrecht auf diese Zahlungen seines Arbeitgeber es könnte also gut sein, dass er in diesem und auch dem nächsten Jahr diese Zahlungen nicht erhält. Ganz davon abgesehen das sie zum großen Teil sowieso an seine Insolvenzverwaltung gehen. Ja die Insolvenz scheint bei der Frau vom Amt keinen Eindruck zu hinterlassen. Die Gehaltspfändungen lassen die staatliche Stelle völlig kalt, man errechnet 400 Euro Unterhalt auf einen Nettolohn der Herrn X nicht zur Verfügung steht. Da Herr X von seiner Firma auch noch einen Dienstwagen hat, werden die pauschalen 5% Abzug für Arbeitsaufwendungen auch nicht mehr in Abzug gebracht. Nun kratzt sich Herr X hinter dem Ohr und fragt sich, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht? Was ist mit der 1% Reglung für seinen Dienstwagen sind zusätzliche Steuern keine Aufwendungen? Dürfen Prämien usw. mit in das Durchschnittsnettogehalt eingerechnet werden? Darf die Frau vom Amt die Insolvenz und die damit verbundenen Gehaltspfändungen außer Acht lassen oder hat sie hier einen Denkfehler? Fragen über Fragen die sich Herrn X stellen. Zum Glück ist alles nur ein Märchen, aber wie wären die Antworten, wenn das Alles einmal in der Realität geschehen würde? ![]() Mit freundlichen Grüßen Maik |
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| AW: Unterhalt - rechnet das Amt richtig? Hallo! Es begab sich dann, dass Herr X seinem Insolvenzverwalter die Nachricht überbrachte, dass laufender Kindesunterhalt zu zahlen ist, und dieser dann erklärte, dass eine Pfändung immer bis zu einem Freibetrag gilt, die nach Unterhaltspfglicht berechnet wird. Das Amte habe völlig korrekt gerechnet. Zum Gruße PS: Unerklärlich, wie man bei dem Nettoeinkommen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu tilgen, und dann noch zu meinen, Onsolvenz geht vor Kindesunterhalt... |
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| AW: Unterhalt - rechnet das Amt richtig? Nun ist ja jeder der lesen kann (und das gelesen auch noch verstehen kann)klar im Vorteil und Herr X würde sich natürlich über eine Antwort freuen aus der nicht der pure Neid spricht! Gruß Maik |
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| AW: Unterhalt - rechnet das Amt richtig? Neid? Wo denn? *such Im übrigen ist meine Lesekompetenz hervorragend ausgeprägt. Es steht doch da, das Amt rechnet richtig, auch wenn der Märchenerzähler hier gern etwas anderes lesen würde. Bei Pfändungen werden Unterhaltspflichten berücksichtigt, falls das in diesem völlig hypotetischen Falle nicht so sein sollte, ab zum Insoverwalter und Sachlage klären. Falls ein Jahreseinkommen sich um 10 % ändert (durch nicht gezahltes Weihnachtsgeld, Prämien etc.), dann kann man im Anschluss eine Neuberechnung der Unterhaltspflicht anstoßen. Die Berechnung hier mit den märchenhaften Zahlen: Netto 2.400 € Pfändung 600 € bleiben 1.800 € Kindesunterhalt 400 € verbleiben immer noch 1.400 €... also wo ist das Problem? Hier geht es noch nichtmal an die Selbstbehaltsgrenze von 950 €, die bei Kindesunterhalt ja maßgeblich ist, selbst der in Einkommensstufe 4 geltende Bedarfskontrollbetrag von 1.250 € ist gewahrt. Möchte der Threatersteller eine genaue Berechnung, muss er mehr Details angeben, die dargestellte Berechnung erscheint aber rechtlich völlig korrekt. Zu Detailfragen wie Dienstwagen und Prämienanrechnung kann der Threatersteller auch gern mal die Düsseldorfer Tabelle mit ihren Anmerkungen und die Leitlinien des für ihn zuständigen OLG lesen, dort steht das meiste, was er unerklärlich findet, genau aufgeschrieben. Gruß |
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