Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt - Rangverhältnisse mehrerer Bedürftiger! Wer ist "privilegiert"? innerhalb des Forums Familienrecht
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| angenommen Vater "V" hat 1 leibliches Kind "LK", dass volljährig und schwerbehindert ist, inkl. einer Pflegestufe. Gehen wir daher mal nur von einen bedingten Erwerb bzw. einer temporären Erwerbslosigkeit des "LK" aus. Welches nicht im Haushalt des "V" lebt. Es lebt bei der Mutter "M". (geschiedene Ehe). (Naturalunterhalt usw.) Vater "V" hat ein 2. "nicht-leibliches" (angenommen/adoptiertes) Kind "AK" das minderjährig ist. Welches in seinem Haushalt lebt. Wer ist hier in Sachen Unterhalt eher bzw. mehr privilegiert? Es würde hier ja § 1609 BGB maßgebend sein, oder? Vielen Dank fürs posting im Voraus! Viele Grüße, the_law |
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| AW: Unterhalt - Rangverhältnisse mehrerer Bedürftiger! Wer ist "privilegiert"? Hallo, zunächst mal zur Begrifflichkeit, privilegiert können nur Volljährige sein, minderjährige Kinder gehen nämlich immer allen anderen vor (siehe auch § 1609). Und - der hier volljährige LK ist nicht privilegiert, da er sich dafür in der allgem. Schulausbildung befinden müsste, und das tut er nach Ihrer Darstellung nicht. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Unterhalt - Rangverhältnisse mehrerer Bedürftiger! Wer ist "privilegiert"? Hallo, erst einmal vielen Dank fürs posting! Wie würde es aussehen, wenn man von einer schulischen / beruflichen Ausbildung des "LK" ausgehen würde. Gruss, the_law |
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| AW: Unterhalt - Rangverhältnisse mehrerer Bedürftiger! Wer ist "privilegiert"? Sagte ich bereits -> schulische Ausbildung und zu Hause wohnend = privilegiert -> berufliche Ausblg. und zu hause lebend = nicht priv. Was trifft denn nun zu ?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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