Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

unterhalt nach heirat

Dies ist eine Diskussion zu unterhalt nach heirat innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 10:41
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 2
Keine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edogru hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
unterhalt nach heirat

hallo,

nehmen wir mal an - ein mann lernt eine frau mit 2 kindern kennen für die der vater unterhalt bezahlt ( nicht verheiratet gewesen) ! - jetzt hat das neue paar vor zu heiraten - die kinder sind 2 und 4 - muss der leiblich vater weiterhin unterhalt für die kinder zahlen ??
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 11:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: unterhalt nach heirat

Zitat:
Zitat von edogru
muss der leiblich vater weiterhin unterhalt für die kinder zahlen ??
Ja.

Beide Eltern sind zu Unterhalt verpflichtet, die Mutter leistet ihren Teil durch Betreuung und Versorgung, der Vater (Ex) durch die Barmittel hierfür.

LG
LB
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 20:02
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 2
Keine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: unterhalt nach heirat

ich erweitere mal den Fall, da der KV nicht zahlen konnte zahlte das Amt Unterhaltsvorschuß.

Das Amt stellte mit Heirat diesen Unterhaltsvorschuß ein, der KV ist aber weiterhin nicht zahlungsfähig.

Bleibt nur die Klage gegen den KV?

Was wenn amtlich festgestellt wird das KV nicht zahlungsfähig? Muß dann wieder Unterhaltsvorschuß vom Amt geleistet werden?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 20:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: unterhalt nach heirat

Zitat:
Zitat von barbapapa2
Das Amt stellte mit Heirat diesen Unterhaltsvorschuß ein, der KV ist aber weiterhin nicht zahlungsfähig.

Bleibt nur die Klage gegen den KV?
Ja. Es sei denn, es besteht ein Titel, dann muss dieser bedient werden.

Zitat:
Was wenn amtlich festgestellt wird das KV nicht zahlungsfähig? Muß dann wieder Unterhaltsvorschuß vom Amt geleistet werden?
Nein, evtl. ALG II fürs Kind oder aber der Next zahlt für dieses mit.

LG
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 11:20
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 2
Keine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, barbapapa2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: unterhalt nach heirat

Zitat:
Zitat von La Belle
Ja. Es sei denn, es besteht ein Titel, dann muss dieser bedient werden.

Nein, evtl. ALG II fürs Kind oder aber der Next zahlt für dieses mit.

LG
Verstehe ich das richtig, das Kind kann Anspruch auf ALG2 haben obwohl die Mutter, selber keine Anspruch auf ALG2 hat da sie ja durch den Ehepartner unterhalten wird.

Was wäre denn die Voraussetzung für den erfolgreichen Antrag?

hinsichtlich KV und KM.

Gruß

barbapapa2
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 10:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: unterhalt nach heirat

Zitat:
Zitat von barbapapa2
Verstehe ich das richtig, das Kind kann Anspruch auf ALG2 haben obwohl die Mutter, selber keine Anspruch auf ALG2 hat da sie ja durch den Ehepartner unterhalten wird.

Was wäre denn die Voraussetzung für den erfolgreichen Antrag?

hinsichtlich KV und KM.

Gruß

barbapapa2
Höchstwahrscheinlich, wenn der Vater zu wenig verdient, um alle U-Pflichten zu bedienen.

Näheres dazu mal bitte im Forum "Sozialrecht" erfragen, davon hab ich nicht so viel Ahnung

LG
LB
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 10:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: unterhalt nach heirat

Sehr fraglich, ob das Kind Anspruch auf ALGII haben soll - immerhin steht es dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und unetrfällt somit nicht dem SGBII...
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 10:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: unterhalt nach heirat

Zitat:
Zitat von Defendant
Sehr fraglich, ob das Kind Anspruch auf ALGII haben soll - immerhin steht es dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und unetrfällt somit nicht dem SGBII...
kA welche Sozialleistung genau greift, aber das war genau die Antwort meines Richters nach der Frage, wer meine Kinder unterhalten soll, wenn es der Ex nicht kann...

Irgendetwas muss es geben - auch wenns kein ALG II ist ...
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unterhalt bei Studium trotz Ausbildung und Heirat Familienrecht 12.01.2009 21:24
Veranlagungsart nach Heirat in 2008? Steuerrecht 04.01.2009 16:52
Namenänderung nach Heirat und Kindern Familienrecht 21.10.2008 11:14
Unterhalt für ein Kind auch nach Heirat des Kindes? Familienrecht 02.03.2008 13:04
Unterhaltsleistung nach erneuter Heirat Familienrecht 18.01.2007 13:17





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN