Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt nach Ausbildungsabbruch innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhalt nach Ausbildungsabbruch mal folgenden Fall angenommen: M zahlt bis zum 18. Lebensjahr ihres Sohnes Unterhalt (Titel vorh., befristet bis 18) und erhält dann ein Schreiben vom JuA, worin steht, dass mit sie ab dem 18. LJ des Sohnes nichts mehr zahlen muss. Der Sohn hat mittlerweile eine gut bezahlte Lehre begonnen, die aber mit Ablauf der Probezeit vom Lehrherrn ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde. Auf Nachfragen von M wurde gesagt, dass man gern alle Lehrlinge übernommen hätte, jedoch das Kollegium einer Weiterführung des Lehrverhältnisses mit dem Sohn widersprochen hätte (Fehlverhalten ausschlaggebend?). Sohn will keinen Kontakt zur Mutter und hat sich fast 4 Jahre nicht gemeldet. Dann kam ein Anruf, dass er Geld für einen Autokauf benötigt - Mutter lehnte ab... zwei Tage später Kündigung Lehrverhältnis?! Jetzt ist die Frage: Muss die Mutter sich wieder auf Unterhaltszahlungen einstellen? Wie geht es weiter (Sohn ALG?)? Wer fordert Unterhalt (AA oder Sohn?), ab wann und wieviel (Mutter hat netto ca. 2400 €)? Vielen Dank für eure Antworten! |
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| AW: Unterhalt nach Ausbildungsabbruch Grundsätzlich denke ich Unterhalt ja aber: - Kind Ü18 kann zugemutete werden eigene Bemühungen zu unternehmen und sich selbst zu versorgen -Besuche RA und lass Bemühungen belegen LG |
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| Stichworte |
| ausbildung, probezeit, unterhalt, volljährig |
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