Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt mit 19 in der Erstausbildung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhalt mit 19 in der Erstausbildung Es besteht eine Familie aus 5 Köpfen. Mutter, Vater, Kind1, Kind2 und Kind3. Kind1 ist 27 und wohnt schon lang nicht mehr Zuhause, Kind1 hat schon lange die Berufsausbildung abgeschlossen. Kind2 ist 23 und ist gerade dabei auszuziehen, es hat eine 3jährige Berufsausbildung abgeschlossen, 2 Jahre fest gearbeitet und besucht nun eine höhere Schule, Kind2 bekommt aufgrund von eigenem Wohnstand BAFöG. Kind3 ist 19 und wohnt noch Zuhause, hat gerade eine schulische Ausbildung zum Gestaltungstechnischen Assistenten gemacht und ist seit kurzer Zeit in einer beruflichen Ausbildung zum Mediengestalter. Kind3 möchte gerne ausziehen, was jedoch nicht geht aufgrund eines nicht so hohen Ausbildungsgehaltes. Jetzt habe ich gelesen, dass Kind3, wenn es ausziehen würde, den Unterhalt der Eltern (+ Kindergeld) bekommen würde/müsste, da es ja noch in der Erstausbildung steckt. Oder zählt die schulische Ausbildung schon als Erstausbildung? Eigentlich nicht oder? Oder bekommt man den Unterhalt nur dann ausgezahlt sofern es keine tragbare Situation mehr in der Familie gibt? Kind3 möchte einfach auf eigenen Beinen stehen und will in eine eigene Wohnung ziehen. Zuhause ist es für das Kind halt nicht mehr wirklich tragbar. Das Kind versteht sich nicht soo gut mit den Eltern, es fühlt sich in seiner persönlichen Entfaltung eingeschränkt und würde deshalb gerne alleine Wohnen. Ich bedanke mich jetzt schon mal für jede Antwort. |
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| AW: Unterhalt mit 19 in der Erstausbildung Zitat:
![]() Aber vllt. kann Kind3 sich in einem ruhigen Gespräch auf einen Kompromiss mit den Eltern einigen. |
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