Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Unterhalt - leiblicher Vater will/kann nicht zahlen. Müsste Stiefmutter leisten?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt - leiblicher Vater will/kann nicht zahlen. Müsste Stiefmutter leisten? innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 15:50
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2004
Beiträge: 94
Keine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, the_law hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Unterhalt - leiblicher Vater will/kann nicht zahlen. Müsste Stiefmutter leisten?

Hallo,

nehmen wir mal einen fiktiven Sachverhalt an:

Student S (in 1. Berufsausbildung, nämlich im Rahmen seines Studiums), ist volljährig. Die Eltern sind geschieden.

Der leibliche Vater V ist angeblich bzw. anscheinend nicht leistungsfähig Unterhalt zu entrichten. (n. BGB). (Er will halt auch nicht zahlen). Arbeit hat er keine...

V hat aber eine neue Ehe aufgebaut. - Seine Frau arbeitet. Müsste diese dann nicht ersatzweise (wenn leistungsfähig n. BGB) verpflichtet werden? Wäre so etwas möglich?

Danke im Voraus fürs posting.

Gruß,

the_law
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2008, 16:27
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 102
Keine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unterhalt - leiblicher Vater will/kann nicht zahlen. Müsste Stiefmutter leisten?

Hallo the_law,

die Stiefmutter nicht.... Nein.

Du musst auf alle Fälle Bafög beantragen und ggf. einen Antrag auf Vorausleistung stellen.

Grüße
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2008, 12:07
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 167
94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Unterhalt - leiblicher Vater will/kann nicht zahlen. Müsste Stiefmutter leisten?

Kenne einen Fall, in dem eine nicht berufstätige Ehefrau zum Unterhalt für die Mutter herangezogen wurde auf der Basis eines fiktiven zu gewährenden "Taschengeldes", das vom Ehemann zu gewähren sei.
Da wurde in vergleichbarem Fall das Einkommen des Ehemanns herangezogen.

Wo ist da der Unterschied?

ciboulette
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.10.2008, 15:24
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 102
Keine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unterhalt - leiblicher Vater will/kann nicht zahlen. Müsste Stiefmutter leisten?

Hallo cilouette,

das sind völlig verschiedene Unterhaltsbereiche.

Was Du ansprichst, ist Elternunterhalt. Elternunterhaltr hat völlig andere Berechnungskriterien. In Deinem Fall ist darüberhinaus zu vermuten, dass es sich um sehr gut situierte Verhältnisse gehandelt hat und keine weiteren Unterhaltspflichten bestanden haben. Die Frage, die sich mir in Deinem Fall noch stellt, wie viel musste sie vom Taschengeld an Unterhalt bezahlen? Weißt Du es?

Dieser Fall hier betrifft Ausbildungsunterhalt und dafür muss Bafög beantragt werden. Bafög zählt zum Einkommen des Volljährigen und mindert den Anspruch gegenüber den Eltern. In der Regel führt das dazu, dass mangelnde elterliche Leistungsfähigkeit ausgeglichen wird.

Grüße
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.10.2008, 20:37
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 167
94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)94% positive Bewertungen (167 Beiträge, 17 Bewertungen)  
AW: Unterhalt - leiblicher Vater will/kann nicht zahlen. Müsste Stiefmutter leisten?

Hallo,
der mir bekannte Fall ist schon etliche Jahre her: der Mann ist ein Sparkassenmensch in mäßiger Leitungsposition mit 2 Kindern, eins davon behindert, somit unterhaltsbenötigend.
Über die Summe bin ich leider nicht im Bilde.
Wie sind denn da die Gesetze? Würde mich nun auch interessieren.

ciboulette
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.10.2008, 22:25
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 102
Keine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ccrescentia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unterhalt - leiblicher Vater will/kann nicht zahlen. Müsste Stiefmutter leisten?

Hallo cibulette,

Selbstbehalt im Elternunterhalt=1400

Elternunterhalt ist nachrangig, d.h., alle anderen Ansprüche müssen zuerst bedient werden

Das unterhaltsrelevante Einkommen wird anders berechnet: Mehr Möglichkeiten, laufende Belastungen in Abzug zu bringen. So weit mir bekannt, geht da sogar Haftpflicht oder Rechtsschutzversicherung.,

Das sind jetzt nur ein paar Beispiele.

Grüße
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ein Vater kann einen Monat keinen Unterhalt zahlen Familienrecht 04.05.2009 19:44
Vater muss Unterhalt zahlen..? Familienrecht 10.01.2008 11:58
Kann Mutter von Kind Unterhalt fordern, den der verstorbene Vater nicht gezahlt hat? Familienrecht 21.01.2007 11:26
Wieviel Unterhalt muss der Vater zahlen? Familienrecht 07.09.2006 08:35





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN