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Unterhalt im Auslandsjahr

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt im Auslandsjahr innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 08:29
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Unterhalt im Auslandsjahr

Hallo Forum

Beispiel: Ehe geschieden Kind bei der Mutter

Kind geht für ein Halbes Jahr auf Sprachreise ins Ausland.

Darf der Vater die Unterhaltszahlungen an die Mutter (fürs Kind) einstellen?

Wenn ja muß er überhaupt noch Unterhalt zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 08:39
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

Wie alt ist das Kind?

Wird diese Sprachreise im Zuge einer Ausbildung (oder Schule/Studium) absolviert?
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~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 08:44
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

16 Jahre
11 Klasse
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Alt 02.09.2009, 08:58
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

Da das Kind noch minderjährig ist und sich in der allgemein. Schulausbildung befindet, schuldet der Vater hier weiterhin Unterhalt.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 09:03
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

Kann er auch die Zahlung an das Kind direkt vornehmen
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  #6 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 09:10
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

Erst wenn das Kind 18 ist, vorher hat die Mutter das Recht auf die Zahlung, da sie im Namen des Kindes den Unterhalt verwaltet.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 09:15
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

Zitat:
Zitat von Johanniskoog
Kind geht für ein Halbes Jahr auf Sprachreise ins Ausland.
In welches Ausland?

Grundsätzlich wird der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Es kann aber ein Abschlag abgezogen werden. Dieser Abschlag errechnet sich durch den Devisenkurs und der sogenannten Verbrauchergeldparität. Wieviel und ob ein Gericht überhaupt etwas in Abzug bringt, hängt vom Einzelfall ab.

Gruß

Pro
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  #8 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 09:19
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

Zitat:
Es kann aber ein Abschlag abgezogen werden.
Vorsicht, wenn es zB nach Tokio geht, kann durchaus auch mehr Unterhalt fällig werden - kommt also ganz darauf an, wohin es geht.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 09:31
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

Zitat:
Zitat von La Belle
Vorsicht, wenn es zB nach Tokio geht, kann durchaus auch mehr Unterhalt fällig werden - kommt also ganz darauf an, wohin es geht.
Da bin ich mir dann aber nicht ganz so sicher. Bisher kenne ich nur Rechtsprechungen die auf eine Minderung der Ansprüche hinausgehen.

Würden durch den Auslandsaufenthalt eines Kindes höhere Unterhaltskosten entstehen, dann stellt man sich die Frage der Notwendigkeit. Hat das Kind keine Möglichkeit in ein anderes Land zu gehen? Ist der Aufenthalt wirklich vonnöten? Notfalls bezieht man sich aber auf den Sonderbedarf. Und da geht die Rechtsprechung etwas auseinander.

Gruß

Pro
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  #10 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 23:24
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AW: Unterhalt im Auslandsjahr

Aufenthaltsort ist Kanada

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