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Unterhalt für Enkelsohn?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt für Enkelsohn? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2012, 11:27
Boardneuling
 
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Unterhalt für Enkelsohn?

Angenommen eine Großmutter wird anwaltlich aufgefordert über ihr Einkommen und Vermögen Auskunft zu geben, weil das minderjährige Enkelkind Unterhalt beansprucht und die Eltern nicht zahlen können. Muss die Großmutter auch über ihre Ersparnisse Auskunft erteilen und muss sie diese notfalls für den Unterhalt einsetzen? Gibt es da irgendwelche Freibeträge, welches Vermögen sie behalten darf?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 08:40
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AW: Unterhalt für Enkelsohn?

Moin!

Eltern haften für ihre Kinder.

Gockle mal nach Düsseldorfer Tabelle und Sueddeutsche Unterhaltsrichtlinienen.

M.E. kommt das nur in Frage, wenn Eltern vom Heimkind vorsätzlich nicht zahlen.

cu
juergen
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Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 09:57
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AW: Unterhalt für Enkelsohn?

'Die so genannte Ersatzhaftung der Großeltern kommt zunächst nach § 1607 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn ein Elternteil oder beide Eltern nicht leistungsfähig sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Differenz zwischen dem bereinigten Nettoeinkommen und dem jeweiligen Selbstbehalt (770 EUR bei Nichterwerbstätigen und 950 EUR bei Erwerbstätigen) nicht ausreicht, um den Mindestunterhalt der Kinder abzudecken (bei Kindern bis zum 5.Lebensjahr 225 €, bis zum 11.Lebensjahr 272 €, bis zum 17.Lebensjahr 334 € = Stand 2011).

Wenn sowohl der barunterhaltspflichtige als auch der betreuende Elternteil nicht leitstungsfähig sind, haften alle Großeltern – also väterlicherseits und auch mütterlicherseits – für den nicht abgedeckten Unterhalt der Enkelkinder. Die Haftung erfolgt anteilig nach dem Verhältnis der jeweiligen Einkünfte der Großeltern. Eine Haftung kommt allerdings nur in Betracht, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des in Anspruch genommenen Großelternteils 1.500 € übersteigt.' Quelle: Ralf Hein
Kanzlei Thümlein & Kollegen auf http://www.ehescheidung24.de/ratgebe...kinder-92.html

Zu den Ersparnissen: 'Die Frage nach dem Vermögen hat nichts damit zu tun, wieviel die Eltern bzw. Großeletern haben dürfen. Wir sind im Unterhaltsrecht (ein Freibetrag spielt hier keine Rolle) und nicht im Recht der staatlichen Transferleistungen. Sie dürfen so viel Vermögen haben, wie nur geht. Die Frage nach dem Vermögen bezieht sich in erster Linie darauf, welche zusätzlichen Einkünfte aus dem Vermögen zu erzielen sind (Zinsen), was Ihr Einkommen steigern würde und damit den Unterhalt steigern könnte.' Quelle: http://www.ehescheidung24.de/blog/20...chonvermoegen/
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  #4 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 17:05
V.I.P.
 
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AW: Unterhalt für Enkelsohn?

Im "Forum Elternunterhalt" findet sich der ergänzende Hinweis:

"(...) die Großeltern könnten von ihnen [den Enkeln] Auskunft über ihre finanziellen Verhältnisse und ggf. auch Unterhalt fordern.

Das können aber nur die Großeltern selbst und nicht der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Anspruch nach § 94 SGB XII.

Es kann auch niemand die Großeltern zwingen, diesen Anspruch selbst geltend zu machen."

»»»

Umgekert sind Großeltern übrigens auch für die Enkel unterhaltspflichtig.
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