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Unterhalt für Alleinerziehenden Vater

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt für Alleinerziehenden Vater innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 14.12.2011, 21:30
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Unterhalt für Alleinerziehenden Vater

Hallo Jura Team,

was wäre wenn ......

Sohn mit 11 Jahren lebt bei der Mutter. Sie arbeitet halbtags und bekommt Kindesunterhalt vom Vater sowie das Kindergeld.
Damit kommt sie ganz gut über die Runden.

Nun hat man sich geeinigt , dass der Sohn beim Vater leben soll.

Hat der Vater Anrecht auf Unterhaltszahlungen für sein Sohn von der Mutter?
Sie könnte das nicht auftreiben da wie oben beschrieben sie selbst nicht genug zum leben hätte . bzw. den Unterhalt nicht aufbringen könnte.

Muss er darauf verzichten weil er eigentlich recht gut verdient ?
Bekommt er das Kindergeld ?

Nach Abzug der Unterhaltszahlungen und ohne Kindergeld hätte die Mutter nicht genug um sich selbst zu versorgen und müsste eigentlich zusätzlich zu ihrem knappen Verdienst noch ALG 2 Zuschuß beantragen.

Würde das Jugendamt die Zahlungen übernehmen und dannspäter bei der Mutter einfordern ?

was meint Ihr ?

vielen Dank

Gruß
Nippon
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 21:57
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AW: Unterhalt für Alleinerziehenden Vater

Beim Kindergeld bin ich nicht sicher wie das läuft, allerdings denke ich, dass es der Person zusteht, bei der das Kind lebt. Unterhalt steht dem Vater natürlich zu, wenn das Kind bei ihm lebt. Wenn die Mutter nicht zahlungsfähig ist, dann steht dem Vater, bis zum zwölften Lebensjahr, Unterhaltsvorschuss in Höhe von 180€ zu, dies beantragt man beim zuständigen Jugendamt. Die Mutter müsste dies zurück zahlen, wenn sie zahlungsfähig werden würde. Sollte der Vater neu verheiratet sein, steht ihm kein Unterhaltsvorschuss zu
Wenn die Mutter ohne Kindergeld und Unterhalt HartzIV beantragen müsste, dann muss sie das tun. Das Geld ist schließlich nicht für die Versorgung der Mutter gedacht, sondern für das Kind
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 22:05
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AW: Unterhalt für Alleinerziehenden Vater

Hallo Angelito,

vielen Dank für Deine Antwort.

Das gleiche hat mir soeben eine gute Freundin auch gesagt, Sie wusste aber nicht ob es bis zum 12 oder bis zum vollendeten 12 Lebensjahr vom Jugendamt übernommen wird.

gruß
Nippon
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 22:13
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AW: Unterhalt für Alleinerziehenden Vater

Guck mal, hier gibt es eine Broschüre zum Unterhaltsvorschuss, da stehen alle Infos drin. Ist sicher interessant. Kannst Du runterladen oder gratis bestellen
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/...,did=3150.html
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 23:22
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AW: Unterhalt für Alleinerziehenden Vater

und zum Thema Kindergeld steuere ich mal diesen Link bei

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31470.html

Damit sollte der Vater dieses beantragen und es an ihn gezahlt werden.
Das sollte auch recht schnell geschehen, denn wenn die Mutter ALG 2 beantragen muss, so wird das Kindergeld als Einnahme gewertet, soweit ich weiß, und damit würde das ALG Geld gekürzt.
__________________
ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein
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