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Unterhalt einklagen?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt einklagen? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 30.01.2012, 21:19
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Unterhalt einklagen?

Herr A und Frau B führen einen Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind C.

Herr A hat die Vaterschaft annerkannt.

Frau B möchte wegen desinteresse an Kind C und Wohnsitz im Ausland das alleinige Sorgerecht.

Herr A zahlt kein Unterthalt für Kind C.

Aufgrund von Androhungen soll Frau B das Aufenthaltsbestimmgsrecht bekommen.

Frau B bezieht nach Elterngeld (damals ca. 900 Euro) nun ALG 1 in Höhe von 1100 Euro und verdient zusätzlich 192 Euro aus geringfügiger Beschäftigung.

Nun soll Herr A, Kindesunterhalt für Kind C an Frau B bezahlen.

Frau B bezieht noch bis Mai 2012 ALG 1.

Frau B wohnt noch kostenlos bei ihren Eltern, bezieht aber im März eine Wohnung zur Miete, alleine mit Kind C, welches dann 22 Monate alt ist.

Kann Frau B auch Unterhalt für sich von Herrn A verlangen?

Herr A verdient ca. 2.500 Euro netto.

Oder sollte Frau B besser ALGII beantragen?

Hat Frau B als alleinerziehende dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ALG 1 ausläuft? bzw. evtl. Unterhalt von Herrn A bekommt.

Laut Anwältin von Frau B könnte eine Unterhaltsklage schwierig werden, da Herr A im EU-Ausland lebt.
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