Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt eines unehelichen Kindes innerhalb des Forums Familienrecht
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| Unterhalt eines unehelichen Kindes Die Mutter arbeitet (teilzeit) wieder und wohnt mir Ihrem neuen Freund (der wieder Schüler ist) zusammen. Erziehungsberechtigte ist aber nur die Mutter. Freue mich auf Euere Antworten und schonmal Danke im Vorraus. Geändert von danny77 (08.01.2007 um 13:37 Uhr). |
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| AW: Unterhalt eines unehelichen Kindes Zitat:
Also grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, unter Umständen darüber hinaus. Dies hier zu erläutern, macht nicht viel Sinn, da dass Kind 4 Jahre ist und in den nächsten 14 Jahren sich einiges ändern kann und wird. Also behandeln wir es gegenwärtig. Der Unterhalt richtig sich nach dem Einkommen des Pflichtigen, in diesem Fall der Vater. Ob das Kind hier 10 Tage beim Vater ist, hat aus meiner Sicht keinen großen Einfluss. Das die Mutter einen neuen Lebensgefährten hat, ist irrelevant. Es ist jedem Unterhaltspflichtigen zu raten sich mit der Kindesmutter über den Unterhalt zu einigen. Sich quer stellen hat nur die Folge, dass der Unterhalt vom Jugendamt als Vorschuss gezahlt wird, ein Titel erstellt wird, der Unterhalt asl Schuld auflaufen kann u.s.w.! Sie § 1601 ff BGB. |
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