Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt bei Umschulung des Kindes innerhalb des Forums Familienrecht
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| Man nehme an (A) ist jetzt 23, hat eine Handwerkliche Ausbildung gemacht und wurde danach fest eingestellt. (A) lebt schon immer in einer seperaten Wohnung im Haus seiner Eltern und zahlt seit seiner Ausbildung dafür Miete. Seit gut einem Jahr ist (A) aufgrund einer seltenen Krankheit an den Händen krank geschrieben bzw. für sein gelerntes Handwerk berufsunfähig. Sein Arbeitgeber hat (A) nun angeboten eine Kaufmännische Umschulung zu machen, jedoch würde er dort ca. 2 Jahre nur noch 1/3 von seinem ehemaligen Lohn verdienen. (A) hat keine Ersparnisse. Hat (A) während seiner Umschulung einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern und würde eine fiktive Miete dem Unterhalt abgezogen wenn (A) in der Wohnung mietfrei wohnen könnte? Vielen Dank! |
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