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Unterhalt: Aufwendungen für nicht selber genutztes Einkommen vom bereinigten Nettoeinkommen abziehbar?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt: Aufwendungen für nicht selber genutztes Einkommen vom bereinigten Nettoeinkommen abziehbar? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 21.08.2011, 20:13
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Unterhalt: Aufwendungen für nicht selber genutztes Einkommen vom bereinigten Nettoeinkommen abziehbar?

A ist 20 Jahre alt und möchte außerhalb des Elternhauses studieren. B ist der Vater, C die Mutter. Die Eltern B und C sind geschieden.

Bei der Berechnung des Unterhaltes stellt sich für die Beteiligten die Frage, inwiefern bzw. ob Aufwendungen für nicht selber genutztes Eigentum vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen werden können, wenn z.B. die Mieteinnahmen der Eigentumswohnung nicht die Aufwendungen für einen Kredit decken. Gibt es Freibeträge, Werbungskosten o.ä., die berücksichtigt werden müssen/können/sollen?
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