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Uneheliches Kind Unterhalt Rechte und Pflichten

Dies ist eine Diskussion zu Uneheliches Kind Unterhalt Rechte und Pflichten innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2006, 01:11
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Unhappy Uneheliches Kind Unterhalt Rechte und Pflichten

Hallo Leute,

ich hoffe das jemand dieses "theoretischen" Fall lösen kann.

Was ist wenn J. ein Kind von S. hat, unehelich, S. bittet das Jugendamt um Hilfe zur Zahlung des Unterhaldes.

J. ist jedoch selbstständig, mit einer neuen Firma und hat unregelmäßig Einnahmen und macht zZ hohe Verluste. Das Eigenkapital ist bis ausser Steuerrücklagen so gut wie aufgebraucht.

J. bietet jedoch 150 € Unterhalt für den Sohn an, S. geht arbeiten (Ausbildung).
S. ist 20 Jahre alt, steht ihr nicht Unterhalt von Ihren Eltern noch zu?
Sie hat eine eigene 2 Zimmer Wohung, wo sie mit dem gemeinsamen Junior lebt.

S. besteht auf eine offiziele Anerkennung des Unterhalts, das J. gepfändet werden kann, wenn er nicht bezahlt. Ist das richtig?

S. bezieht Erziehungsgeld und Kindergeld, dazu kommt das Ausbildungsgehalt, essen tut sie und der junior bei ihren Eltern.

J. hat S. angeboten kostenlos bei ihm zu wohnen, S. und Junior kommen Sa nachtmittags bis Sonntags abend zu J., J. hat diese abzuholen und nach haus zu bringen (auf seine Kosten), ausserdem hat er für Windeln, Essen, usw zu sorgen. Ist das nicht mit dem Unterhalt abgegeolten?

Was ist, wenn J. die Unterschrift darunter verweigert?
J. weiss nicht, ob er die Firma weiter aufrecht halten kann, Arbeitslosengeld ist fraglich, wenn er dies macht, da er ja selbstständig war 14 Monate lang. Wovon jedoch 6 Monate Überbrückungsgeld waren.

Was kann J. tun?

Zu vermerken sei noch, das S. sich von Ihren Eltern rumkomandieren lässt. Leicht bis mittel pschisch labil ist (Vergewaltigung vor ein paar Jahren).

J. hat angeboten, das Junior bei ihm wohnt, und er sich um die Erziehung kümmert, er ist privat Krankenversichert (Gibt s da Erziehungsgeld oder sowas auch für Väter?), S. lässt Junior lieber zu einer Tagesmutter bringen, als zum eigenen Vater. Ist das zulässig?

Hat man als Vater eines unehelichen Kindes überhaupt Rechte ausser zu zahlen? Und Unterschriften zu leisten?

Bitte um HILFE EILT
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Jens Düssel
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2006, 07:44
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AW: Uneheliches Kind Unterhalt Rechte und Pflichten

Zitat:
Zitat von Jens D.
Hat man als Vater eines unehelichen Kindes überhaupt Rechte ausser zu zahlen? Und Unterschriften zu leisten?
Lieber Jens,
auch wenn es sich zynisch anhört, und Ihnen nicht weiterhilft, aber die obige Frage ist mit NEIN zu beantworten. Am Zahlen und Unterschreiben kommen Sie nicht vorbei. Mit dem Jugendamt ist nicht gut Kirschen essen. Dies sage ich nicht aus Bosheit, sondern aus eigener persönlicher Erfahrung.

P.S.: Ich hoffe, im angegebenen Sachverhalt ist J. nicht gleich Jens. Dann müsste ich mir ernsthafte Gedanken über die Verdienstmöglichkeiten in der Versicherungsbranche machen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2006, 09:57
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AW: Uneheliches Kind Unterhalt Rechte und Pflichten

Ich muß Remby leider Recht geben.

Der Vater hat eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, daß er nicht das Recht hat, selbständig zu sein, so lange er nicht genug verdient.
Das Kind und somit die Mutter als gesetzliche Vertreterin, hat das Recht, den Unterhalt zu titulieren. Beim Jugendamt ist das kostenlos möglich. Weigert sich der Kindesvater, kann das Kind Unterhaltsklage erheben.

Der Vater kann Mutter und Kind auch nicht zwingen, bei ihm zu wohnen. Die Höhe des Einkommens der Mutter spielt ebenfalls keine Rolle, weil das Kind Anspruchsteller ist. Kindergeld wird erst dann angerechnet, wenn der Vater 135 % des REgelunterhaltes zahlt, wird diese Grenze fast erreicht, wird es anteilig angerechnet.

Solange der Vater nicht abhängig beschäftigt in seinem erlernten Beruf ein angemessenes Entgelt bezieht, wird ein Gericht ein sogenanntes fiktives Einkommen annehmen. Der Vater ist damit in den Augen von Gericht und Jugendamt leiszungsfähig. Die Höhe des Unterhaltes ergibt sich aus den Leitsätzen des jeweiligen OLG, abhängig vom Wohnort des Kindes. Google hilft hier weiter.

Es gibt nur eine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit zu widerlegen. Solange der Vater nicht genug verdient hat er einen Vollzeitjob. Der heißt: "arbeitssuchend". Der Arbeitstag hat acht Stunden. Es gilt als zumutbar, in diesen acht Stunden zwei Bewerbungen zu schreiben, und zwar bundesweit, zu jeder Arbeit, die verrichtet werden kann. Das macht pro Monat 40 Bewerbungen. KAnn man diese Monat für Monat belegen und hat trotzdem keine Arbeit gefunden, ist man nicht leistungsfähig.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2006, 10:12
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AW: Uneheliches Kind Unterhalt Rechte und Pflichten

Danke Dir, auch für diese schlechten Neuigkeiten.

Irgendwie hat man als Vater wohl keine Rechte.

Was ist eigentlich mit freiwilligen Leistungen, wie z.B. das wenn das Kind beim Vater ist (wo die Mama immer dabei sein will) das kan Windelt etc kaufen muss, ist das mit dem Unterhalt nicht abgegolten?

MFG

Jens
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2006, 10:13
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AW: Uneheliches Kind Unterhalt Rechte und Pflichten

Hat der Vater eine Chance,

das Sorgerecht zugesprochen zu bekommen,
das Kind ist doch beim Vater, wenn dieser Zeit hat sich um das Kind zu kümmern, besser aufgehoben als bei einer Tagesmutter, und einer Mutter, die sich in der Berufsausbildung befindet.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2006, 11:08
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AW: Uneheliches Kind Unterhalt Rechte und Pflichten

Die regeln mögenzwar hart erscheinen, aber ausschlaggebend ist hier das Kindeswohl. Der Schutz der minderjährigen Kinder ist eine der großen Errungenschaften unseres Rechtssystems.

Wenn das Kind sich einen Großteil der Zeit beim Vater aufhält, dann gewährt der Vater den Naturalunterhalt. Der kann dann angerechnet werden. Bei Betreuung an jedem zweiten Wochenende ist diese Grenze wohl noch nicht erreicht. Bei längerer Betreuung kann das der Fall sein. Allerdings birgt dieser Weg Risiken. Die Mütter neigen dann nämlich dazu, den Umgang auf das Minimum zu beschränken.

Für eine konkrete Berechnung sollte aber anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
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