Dies ist eine Diskussion zu uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? innerhalb des Forums Familienrecht
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| uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? ich habe da ein Frage und bitte um ein wenig Hilfe. folgender Fall: Kindesvater und Kindesmutter sind nicht miteinander verheiratet, leben 5minuten Fußweg voneinander getrennt, der gemeinsame Sohn ist achteinhalb Jahre alt. Die Eltern des Sohnes haben sich vor gut 4 Jahren getrennt. Der Vater hat in der Zwischenzeit eine andere Frau geheiratet, sich aber täglich um seinen Sohn gekümmert. Er war morgens vor der Schule bei seinem Kind, hat sich Sozial engagiert (Elternsprecher), und war auch anonsten nicht nur am Wochenende immer für sein Kind erreichbar und nicht nur mit Geld sondern mit Rat/Tat und Zeit voll an der Erziehung seines Kindes beteiligt. Nun eröffnet die Kindesmutter dem Kindsvater das Sie mit dem gemeinsamen Kind, für das beide Elternteile die gemeinsame Sorge haben, 200km wegziehen wird. Sie beabsichtigt dort dann mit einem anderen Mann zusammenzuziehen und dort soll dann der Lebensmittelpunkt für das mitgenommene Kind sein. Das Kind und der Vater möchten dies nicht und haben das so der Kindesmutter in Gesprächen gegenüber vorgebracht. Gibt es eine Möglichkeit dem Willen der Kindesmutter einhalt zu gebieten, bzw. hat der Vater überhaupt die Möglichkeit das sein Kind bei ihm bleiben darf? Die soziale "Sicherheit" bei dem Kindsvater ist voll gegeben. Der Kindsvater hat der Kindsmutter angeboten den gemeinsamen Sohn in seinem gewohnten Umfeld zu belassen. Da der Sohn schon durch die Trennung von seinen Eltern zu leiden hatte möchte der Vater das Bestmögliche für das Kind erreichen. Können Sie Tipps geben, was der Kindsvater tun kann um sein Kind nicht aus seiner gewachsenen sozialen Struktur herauszureißen. Vielen herzlichen dank für Ihre eventuellen Antworten. Mit freundlichen Grüßen tm |
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht. Das Kind lebt bei der Mutter, so hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater wird es nicht verhindern können, dass die Mutter mit dem Kind weg zieht, es sei denn, der Kindesvater beantragt das alleinige Sorgerecht. Dieses bekommt er jedoch nur zugesprochen, wenn die Mutter ihr Kind zu sehr vernachlässigt. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen um das alleinige Sorgerecht zu bekommen. In diesem Fall, so denke ich, ist es ausgeschlossen. Sollte es jedoch aus psychologischer Sicht bedenklich sein, dem Kind den Umzug nicht zuzumuten, dann könnte die Mutter durchaus in der Erklärungsnot sein. Aber solch ein Fall ist mir nicht bekannt. Fazit; Der Vater sollte sich in Bezug auf das Umgangsrecht mit der Mutter einigen. Soweit es möglich ist. Egal was die Mutter und der Vater tun, es muss immer zum Wohle des Kindes geschehen. |
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? Hallo Pro, der Betreuende Elternteil hat immer Automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Kann dann der betreuende Elternteil, dem Umgangsberechtigten Elternteil "untersagen" das Kind "hin und herzuschieben"? Z. B. zur Großmutter, die sich im Prinzip längere Zeit nicht mehr um das Kind gekümmert hat. Umgang war vorher regelmäßig ist aber z. B. durch die Großmutter abgebrochen worden. Wie sieht es aus? Gruß Ungerechtigkeit, weil Gerchtigkeit schon vergeben war |
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? Zitat:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist ein Teil der elterlichen Sorge. Daraus folgt, dass bei gemeinsamen Sorgerecht keiner der beiden aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern berechtigt ist, dass Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils dauerhaft an einen neuen Wohnort zu verbringen. Nun, dies geht aus § 1631 Abs. 1 BGB hervor. Zitat:
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? hallo Pro, Danke für die Antworten. Wie sieht es aus, wenn KM ihren Lebensunterhalt auf Grund des neuen Unterhaltsgesetzes selbst verdienen muss und hier keine Arbeit finden würde. Sie ist gezwungen dem Job nachzuziehen. Kann der Umgangsberchtigte Elternteil dies verhindern? Mutter würde sonst unverschuldet Arbeitslos werden! Was heißt nicht dem Kindeswohl entsprechen bei z. B. weiteren Betreuenden: Nichtadequates Fernsehprogramm (als Babysitterersat), zu viel Süßigkeitenkonsum (Steht auf dem Tisch zur Bedienung), Astmatiker Kind --> Großmutter raucht in der Küche der Wohnung...hatte selber Gesundheitliche Probleme (mehre Schlaganfälle). Hat selbst in der "normalen" Zeit die frühzeitige Abholung des Kindes erwünscht (Übernachtung, Abholung am nächsten Vormittag gegen 09.00/10.00 Uhr beispielsweise). Jetzt würde der Umgangsberechtigte Elternteile z. B. gerne, wenn seine Lebensgefährting keine "Zeit" hat das Kind zur Großmutter bringen. Kind müsste dort gegen 7.30 Uhr sein oder was dem anderen Elternteil wahrscheinlich noch besser passt ,schon Abends dort übernachten. Was wäre zu tun? Was natürlich noch zu berücksichtigen wäre ist das übliche Verhalten solcher Kinder, die an einem Wochenende mehrere Bezugspersonen durchlaufen müssen. Es ist schließlich erwießen, dass schon der Umgang mit dem Umgangsberechtigten Elternteil nicht immer ruhig für das Kind verläuft. Help for my friend! |
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? Zitat:
Zitat:
Zitat:
So schwer ist es doch nicht, im Sinne des Kindes zu handeln. Zitat:
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? Guten Abend, Was soll zu tun sein. Ist man nicht erwachsen genug solche Kleinigkeiten selbst zu regeln, und zwar so das es dem Kind dabei auch gut geht, dann sollte man sich fragen, ob man füe die Erziehung eines Kindes selbst reif genug ist. So schwer ist es doch nicht, im Sinne des Kindes zu handeln. Das ist es aber, die KM muss am Wochenende oft arbeiten und deshalb sollte sie (laut Jugendamt) das Kind noch öfters dem KV geben. Jetzt schreibt er, dass er eine Weiterbildung machen wird (die 2., die erste hatte er schon einmal versiebt! ). Es ist bekannt, dass das Kind am Woende sich still verhalten soll. Es ist mittlerweile gewohnt nach dem morgendlichen Toilettengang wieder in sein Bett zu kriechen und sich nicht zu mucksen. Klar ist dann auch, dass es dann möglicherweise nicht erwünscht ist, dass das Kind im Haus bleibt, wenn der KV weg muss. Das war übrigens am Anfang anderst, da hat man sich um das Kind richtig bemüht und das Kind hat von dem neuen Lebenspartner nur positiv gesprochen....mittlerweile... Mit verlaub, aber was soll das denn? Wenn das Kind gern bei Oma, Opa, Tante und Onkel ist und es an einem Tag alle "Bezugspersonen" trifft, dann wirkt es sich wohl eher positiv auf die das Kind aus.[/QUOTE] Sorry, aber das Kind trifft nicht auf alle Bezugspersonen, sondern es wird hin und hergeschoben. Der KV verschwindet, weil er sich weiterbilden möchte, die KM würde für Betreung gerne sorgen, aber der KV will es jetzt durchsetzten, dass die Oma das Kind "betreut" (Fernsehn...und die obeng geschilderten Fälle). Der Besuch ist okay und auch relativ unproblematisch, aber das Kind berichtet auch davon, dass der Fernseher bei diesen kurzen Treffen an ist und man sich über die Scheidung/Rechtsanwälte unterhält...Das Kind macht sich mittlerweile seine eigene Gedanken. Zitat: "Omi und Papa sind Märchenerzähler", die erzählen Sachen, die nicht stimmen. Aber, mir glaubt man nicht!" Toll nicht? Ist das zum besten des Kindeswohl? Solche Interessenskonflikte? Sorry, aber ich bin etwas in Rage, da ich das Ganze als guter Freund der Familie mitbekomme und beide Seiten KV und KM kenne! Ich würde der KM gerne helfen, aber leider übt man sich eher in Polemik und dreht sich die Sachen wie man möchte. Bsp: Einmal regt man sich auf, weil ein Umgangstag unter der Woche ausfällt, da ein weiteres Kind betreut werden muss und dessen KM nicht die Betreuung durch den KV möchte. Dann lässt er einfach wegen eines Termines einen Umgangstag vorher ausfallen und ein anderes Mal behauptet er es wäre gar nichts abgesprochen gewesen...Die KM machte alles schriftlich und wollte es danndoch wieder im guten Versuchen..der Leittragende war das nichtabgeholte Kind! Okay, alles zu unfiktiv, aber irgendwann muss man sich doch mal , oder?Gute Nacht Ungerechtigkeit, weil Gerechtigkeit schon vergeben war |
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? Sorry, aber ich bin kein Seelsorger. Vielleicht setzt sich die gesamt Fam. mal hin und bespricht die Problematik. Ansonsten empfehle ich prof. Rat. Familienhilfe oder so. |
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? Mediation wurde schon von der KM versucht. Die Psychologen haben immer sie als die arme verlassene und betrogene Ex hingestellt. Auf der anderen Seite der tolle KV mit ner neuen Lebensgefährtin (die nix mit der Vorgeschichte zu tun hatte). Ich war einmal bei einer solchen Sitzung als Rückhalt der KM dabei...keine Ergebnisse nur pädagogisches Geplänkel. Nach meiner Intervention wurde endlich mal eine to do Liste erstellt, die der KV erst akzeptierte und dann zur nächsten Sitzung ab adsurdum geführt hatte, als unnötig...Ferner hat die KM in einer Mutter- und Kind-Kur psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Nach der zweiten Sitzung hieß es, das machen sie doch gut und weiter so... Sie brauchen micht nicht. Also was soll noch getan werden. Ich kann der Armen nicht weiter helfen und der Ex ist leider ein "Halodrie" der sich bestens verkaufen kann. Ich kenne ihn nun mal besser und länger als die KM. Wobei sich der Bekanntenkreis des KV vom KV abgewendet hat, weil er fast alle belogen hat. Mich als ehemals bester Freund und Trauzeuge eingeschlossen Wer sollte da wohl auf das nette Sofa Danke für die Seelsorge...jetzt frag blos nett, ob ich was von der KM will. NEIN, bin glücklich verheiratet und werde mich hüten eine Scheidung zu riskieren |
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| AW: uneheliches Kind, gemeinsame Sorge, Mutter will nun wegziehen, rechte Vater? Na ja, um zurück zu meiner Fragestellung / Problemstellung zu kommen. Es kann also nichts dagegen unternommen werden das die Kindesmutter wegziehen will. Auch die Tatsache, das Kindsvater und Kind dieses nicht möchten. Es müsste also eine richterliche Entscheidung gefällt werden, ob es dem Wohle des Kindes dient, wenn die Kindsmutter mit Kind wegzieht oder Alternativ das Kind beim Kindsvater bleibt? Gibt es da entsprechende seriöse Lektüre was genau Voraussetzung ist um dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zu übertragen? Vielen Dank tm |
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