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Uneheliches Kind

Dies ist eine Diskussion zu Uneheliches Kind innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 05.06.2007, 12:54
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Uneheliches Kind

Was kann man im folgenden fiktiven Fall machen:
Eine Frau trennt sich von Ihrem Ehemann und begibt sich in eine neue Beziehung. Durch Druck von Behörden, wird erst sehr spät (ein Jahr nach dem Beginn der neuen Beziehung) die Getrenntlebenderklärung verfasst und unterschrieben. Sie zieht mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen und wird ungeplant schwanger. Da sie sich aber noch im Trennungsjahr befindet, soll nun von Rechtswegen der Nochehemann als Vater in die Geburtsurkunde kommen und der biologische Vater steht aussen vor. Beide, sowohl die Mutter und der biologische Vater wollen nicht, daß der Nochehemann als Vater dem Kind seinen Namen gibt, zumal gegen den Nochehemann eine Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung anhängig ist.
Welche rechtlichen Mittel könnte der biologische Vater einleiten, um dies zu verhindern, bzw. wie soll er sich verhalten.
Eine Härtefallscheidung wurde nicht gewährt, weil ja keine Gewalt gegen das Kind, bzw. die Frau vorliegt.
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Alt 05.06.2007, 13:18
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AW: Uneheliches Kind

Die Mutter kann die Vaterschaft des gesetzlichen Vaters anfechten!
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Alt 05.06.2007, 13:37
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AW: Uneheliches Kind

Das mit der Ablehnung der Härtefallscheidung verstehe ich nicht.

Soweit ich weiß ist es immer ein Grund eine solche durchzusetzen, wenn die Frau (nachweislich) von jemanden anders als dem Ehemann schwanger ist. Allein schon deswegen um die unweigerliche Diskrepanz zwischen biologischen und rechtlichen Vater zu verhindern, die ja unweigerlich sonst entsteht.
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