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Umzug des Kindsvater ins Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Umzug des Kindsvater ins Ausland innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 14:59
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Umzug des Kindsvater ins Ausland

Mal angenommen der Kindesvater zieht ins Ausland. Entfernung ca. 1500 KM. Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei der Mutter. Nun die Frage kann er verlangen, das an seinen Wochenende das Kind per Flugzeug ins Ausland geflogen wird. ( Freitag - Sonntag)Kind ist 9 jahre alt. Hat die Mutter automatisch ein ABR wenn das Kind bei Ihr lebt?

Danke für eure Infos..
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Alt 10.08.2011, 16:36
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AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland

Verlangen kann er viel - umsetzen muss das die Mutter nicht, denn der Umgangsberechtigte hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass der Umgang stattfinden kann.

Wenn es nicht gerichtlich ausgeschlossen wurde, haben beide Sorgeberechtigte auch das gemeinsame ABR.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 17:52
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AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland

Zitat:
Zitat von La Belle Beitrag anzeigen
Verlangen kann er viel - umsetzen muss das die Mutter nicht, denn der Umgangsberechtigte hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass der Umgang stattfinden kann.
Wie sieht es aus wenn er bezahlt, muss die Mutter dann ein neun Jahre altes Kind alleine ins Ausland fliegen lassen?
Würd ich als Mutter niemals machen, auch nicht mit diesem Kinderservice beim Flug
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Zitat:
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 19:57
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AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Wie sieht es aus wenn er bezahlt, muss die Mutter dann ein neun Jahre altes Kind alleine ins Ausland fliegen lassen?
Muss sie natürlich nicht, darüber - wie über alle Dinge größeren Ausmaßes - müssen sich beide einigen. Und ein Kind allein ins Ausland fliegen lassen, ich kann mir nicht mal vorstellen, dass die Fluggesellschaften das mitmachen.
__________________
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Alt 10.08.2011, 23:40
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AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland

Zitat:
Zitat von La Belle Beitrag anzeigen
Und ein Kind allein ins Ausland fliegen lassen, ich kann mir nicht mal vorstellen, dass die Fluggesellschaften das mitmachen.
Überhaupt kein Problem, solange das Zielland nicht vorschreibt, daß Kinder nur in Begleitung Erwachsener einreisen dürfen. (Das ist aber nur selten der Fall.)

Fluggesellschaften sind darauf eingerichtet, unbegleitete Kinder zu transportieren. Die bekommen - kein Witz - einen besonderen Anhänger um den Hals, werden am Abflughafen entgegengenommen, von einem Mitarbeiter ins Flugzeug gebracht, dort weiß das Bordpersonal, daß es ein unbegleitetes Kind ist und also ein bißchen besondere Aufmerksamkeit braucht, und am Zielflughafen wird das Kind der vorher vereinbarten Abhol-Person übergeben. Geht ab einem Alter von 5 Jahren.

»»» "65.000 allein reisende Kinder nutzen jedes Jahr den Lufthansa-Betreuungsdienst"
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 11.08.2011, 07:41
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AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland

Es geht ja nicht darum, ob es die Fluggesellschaft macht. Sondern darum ob der Kindesvater es verlangen kann das man das Kind von Freitag bis Sonntag Abends ins Ausland fliegen lässt. ( die Flugkosten würde er tragen ) Ich gebe zu bedenken das die schulischen Leistungen darunter auch leiden.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 12:53
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AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland

Zitat:
Zitat von speedy2011 Beitrag anzeigen
Es geht ja nicht darum, ob es die Fluggesellschaft macht. Sondern darum ob der Kindesvater es verlangen kann das man das Kind von Freitag bis Sonntag Abends ins Ausland fliegen lässt. ( die Flugkosten würde er tragen ) Ich gebe zu bedenken das die schulischen Leistungen darunter auch leiden.
Genau und ich persönlich würde mein Kind nicht mit diesem Service fliegen lassen
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