Dies ist eine Diskussion zu Umzug des Kindsvater ins Ausland innerhalb des Forums Familienrecht
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| Umzug des Kindsvater ins Ausland Danke für eure Infos.. |
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| AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland Verlangen kann er viel - umsetzen muss das die Mutter nicht, denn der Umgangsberechtigte hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass der Umgang stattfinden kann. Wenn es nicht gerichtlich ausgeschlossen wurde, haben beide Sorgeberechtigte auch das gemeinsame ABR.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland Zitat:
Würd ich als Mutter niemals machen, auch nicht mit diesem Kinderservice beim Flug
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| AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland Muss sie natürlich nicht, darüber - wie über alle Dinge größeren Ausmaßes - müssen sich beide einigen. Und ein Kind allein ins Ausland fliegen lassen, ich kann mir nicht mal vorstellen, dass die Fluggesellschaften das mitmachen.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland Zitat:
Fluggesellschaften sind darauf eingerichtet, unbegleitete Kinder zu transportieren. Die bekommen - kein Witz - einen besonderen Anhänger um den Hals, werden am Abflughafen entgegengenommen, von einem Mitarbeiter ins Flugzeug gebracht, dort weiß das Bordpersonal, daß es ein unbegleitetes Kind ist und also ein bißchen besondere Aufmerksamkeit braucht, und am Zielflughafen wird das Kind der vorher vereinbarten Abhol-Person übergeben. Geht ab einem Alter von 5 Jahren. »»» "65.000 allein reisende Kinder nutzen jedes Jahr den Lufthansa-Betreuungsdienst"
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland Es geht ja nicht darum, ob es die Fluggesellschaft macht. Sondern darum ob der Kindesvater es verlangen kann das man das Kind von Freitag bis Sonntag Abends ins Ausland fliegen lässt. ( die Flugkosten würde er tragen ) Ich gebe zu bedenken das die schulischen Leistungen darunter auch leiden. |
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| AW: Umzug des Kindsvater ins Ausland Zitat:
__________________ Zitat:
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