Dies ist eine Diskussion zu Umstellung von 3/7-Unterhalt auf tatsächlichen Bedarf innerhalb des Forums Familienrecht
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| Umstellung von 3/7-Unterhalt auf tatsächlichen Bedarf Unterhaltspflichtiger hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 4500 Euro. Der Unterhaltsberechtigte von 0 Euro. Während der (mehrere Jahre dauernden) Trennungszeit wird nach der 3/7-Berechnung Unterhalt gezahlt. Da der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit im vom Unterhaltspflichtigen komplett allein finanzierten gemeinsamen Eigentum lebt, bleiben nur um die 600 Euro Barunterhalt übrig. Nach Auszug und Verkauf der Immobilie nach der Scheidung steigt der 3/7-Anteil auf knapp 2000 Euro. Laut Familienrecht-heute.de heißt es: "Bei sehr hohen Einkommen gibt es Besonderheiten. Die Rechtsprechung geht in solchen Fällen davon aus, dass nicht das gesamte Einkommen für die Lebenshaltungskosten verbraucht wird, sondern ein Teil der Vermögensbildung dient. Der Unterhalt errechnet sich dann nicht nach einer Quote vom Einkommen, sondern nach einer konkreten Bedarfsbemessung." Sowie: "Denn es gehört nicht zu den Zwecken des Ehegattenunterhalts, nach der Trennung dem Unterhaltsberechtigten in gleicher Weise wie dem Unterhaltsverpflichteten die Bildung von Vermögen zu ermöglichen. Vielmehr sollen dem bedürftigen Ehegatten über den Unterhalt diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die er benötigt, um seine laufenden Lebensbedürfnisse so zu befriedigen, wie es dem in der Ehe erreichten Lebensstandard entspricht" OLG Koblenz aus dem Jahre 2000. Sind 2000 Euro Unterhalt "angemessen"? Wenn man während der Ehezeit fiktiv mal 2000- 2500 Euro monatlich (inkl. Mietanteil) für eine 4köpfige Familie zum Lebensunterhalt unterstellt? Bin sehr gespannt, ob meine "gefühlte Meinung" mit euren Erfahrungen übereinstimmt! Herzliche Grüße, Ulrike (keine "Betroffene", sondern Rechtsinteressierte und Gesprächspartnerin von Betroffenen "beider Seiten") |
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