Dies ist eine Diskussion zu Umgangsregelung bei Scheidung innerhalb des Forums Familienrecht
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| folgender fiktiver Fall: A (Mann) und B (Frau) wollen sich scheiden lassen. Es ist ein gemeinsames Kind aus der Ehe hervorgegangen. Aufgrund eines Ehevertrags ist alles Finanzielle geregelt. Auch ansonsten ist man sich einig, sogar bzgl. des aktuellen(!) Zustands des Umgangs von A mit dem Kind. Frage 1: Somit sollte die Scheidung nicht mehr viel kosten und man könnte einen gemeinsamen Anwalt nehmen? Frage 2: Kann eine Umgangsregelung bei der Scheidung mit nur einem gemeinsamen Anwalt schriftlich und rechtlich bindend festgelegt werden? Zu Frage 2 hat der Schreiber gehört dass dem nicht so ist, also zwei Anwälte benötigt werden. Die Situation ist desweiteren: A ist mit der aktuellen mündlichen Regelung zufrieden, jedoch gibt es ab und zu Situationen, in welchen B versucht, ihre Macht über das Kind auszuspielen. Daher ist A alles Schriftliche und rechtlich Verbindliche lieber. Auch ist ein Umzug von B (neue Partnerschaft) in den kommenden Jahren wahrscheinlich, so dass es ungewiss ist, wie der Umgang dann stattfindet. Sollte nun A lieber versuchen, eine günstige Scheidung mit gemeinsamen zu erzielen und den Umgang zusammen mit B beim Jugendamt zu meditieren und niederzuschreiben, was jedoch rechtlich weniger bindend ist und nur zeitlich befristet gelten soll (laut B). Bei Umzug von B könnte A dann noch immer vors Familiengericht und die neue Situation rechtlich klären lassen, insbesondere die Frage, ob der komplette Fahrtaufwand ganz alleine von A getragen werden muss, obwohl ja B umgezogen ist. ODER sollte A sofort mittels eines eigenen Anwalts und dem Antrag auf Umgangsregelung eine rechtlich bindende Regelung erreichen, die vielleicht auch längerfristig den Umgang regelt. Frage 3: Was bringen für A die beiden Alternativen im Vergleich -- abwarten oder sofort alles regeln? Wie sieht es mit den Kosten aus? Ist ein eigener Antrag beim Familiengericht ausserhalb der Scheidung nicht teurer? Ist für A eine rechtlich bindende "harte" Regelung nicht einem jahrelangen in-der-Luft-hängen im rechtlosen Raum (unter Machtdemonstrationen durch B) vorzuziehen? Danke für Euere Antworten! ![]() Grüße Markus |
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