Dies ist eine Diskussion zu Umgangsrecht innerhalb des Forums Familienrecht
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| Umgangsrecht folgendes Problem: Mutter hat das alleine Sorgerecht. Vater hat Umgangsrecht, sieht das Kind normalerweise jede Woche einen Tag. Verhältnis zwischen Mutter und Vater ist sehr kompliziert. Was kann Vater machen, wenn Mutter den Umgang ständig absagt und nun einfach entschied dass das Kind in den Ferien 5-6 Wochen am Stück bei Großeltern ist (über 500 km weg). Vielen Dank. |
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| AW: Umgangsrecht Wurde der Umgang privat oder durch ein Gericht geregelt? Ist das Jugendamt involviert? Wenn es ständig Probleme mit dem Umgang gibt, dann könnte der Vater bei Gericht einen Umgangspfleger beantragen. http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangspflegschaft
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| AW: Umgangsrecht Wurde privat geregelt. Hauptfrage ist, kann der Vater was gegen diese 5-6 Wochen machen in denen er seine Tochter nicht sehen kann? |
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| AW: Umgangsrecht Ob es grundsätzlich geht oder nicht kann ich nicht sagen, was ich aber sagen kann ist, das er es nicht durchsetzen kann, das die Tochter nicht fährt, selbst wenn er juristisch hier im Recht wäre. Ich denke dem Vater bringt es nix, wenn man hier nun rein juristisch argumentiert, da er ja eine praktische Lösung braucht. Er müsste letztlich im Zuge einer einstweiligen Anordnung gegen den Urlaub der Tochter vorgehen und ich glaube nicht, das er hier einne Richter finden wird, der das macht und selbst wenn, dann wird schlicht nichts passieren, wenn die Mutter die Tochter trotzdem zu den Großeltern bringt. Andere Frage: Mal weg vom Vater, wie sieht es denn mit der Tochter aus, was möchte die denn? Eigentlich sollte es bei solchen Sachen ja in erster Linie um das Kind gehen. Also möchte die Tochter denn zu ihren Großeltern? Dann sollte der Vater dem nicht im Wege stehen. Er könnte aber versuchen mit der Mutter zu vereinbaren, das er die verlorenen Tage als Ausgleich bekommt. Also daraufhin einfach drei Wochenenden hintereinander z.B. Wenn die Mutter regelmäßig den Umgang ausfallen lässt oder erschwert, dann würde ich aber die Idee mit dem Umgangspfleger ernsthaft in Erwägung ziehen. Nur kann es einem hier natürlich passieren, das man einen Umgangspfleger hat, der Partei für eine Seite ergreift und dann ganz und gar nicht mehr im Sinne des Kindes handelt. Das musste ich leider erleben. Ein Risiko ist also dabei
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