Dies ist eine Diskussion zu Umgang-betreuter Umgang innerhalb des Forums Familienrecht
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| Umgang-betreuter Umgang zum fiktiven Fall: Herr A und Frau B trennen sich nach langer Ehe, lassen sich auch scheiden. Aus der Ehe stammt ein Kind von 4 Jahren. Herr A wird bei der Scheidung zu Unterhaltszahlungen für das Kind und die Mutter verurteilt. Die Mutter ist Teilzeit berufstätig und sollte daher noch aufstockende Unterhaltszahlungen bekommen. Der KV zahlt weder für das Kind noch für die Mutter trotz mehrere Urteile. Der KV droht der Mutter bei verlangen von Unterhaltszahlungen ihr das Kind wegzunehmen. (Dies hatte er bereits in einem anderen Fall schon einmal getan). Der KV meldet sich immer wieder beim Jugendamt und erzählt gegenüber diesem Unwahrheiten die sich auch als solche bestätigen lassen (Kind wird geschlagen, ist ohne Aufsicht usw. würde misshandelt usw.). Die Mutter wird auch telefonisch bedroht, und ständig schikaniert. Der KV will nun den Umgang mit dem Kind um das er sich seit dessen Geburt nie gekümmert hat. Die Mutter räumt dem KV betreuten Umgang ein, da sie der Meinung ist dass das Kind auch ein Recht auf seinen Vater hat, aber sie will das Kind auch schützen. Die betreuten Umgänge verlaufen soweit gut, da diese ja wie gesagt betreut waren, und man nicht mit einer Wegnahme rechnen musste. Nun möchte der KV aber das Kind unbetreut. Die Mutter weiß was passieren wird, und gibt an nur mit einem betreuten Umgang einverstanden zu sein. Hierzu verweigert sich der KV, und will nun klagen auf Umgang. Er will auch keinen weiteren Umgang (betreut) bis zur Verhandlung. Beide haben das Sorgerecht, die Mutter hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht. Allerdings interessiert dies den KV nicht. Der KV setzt sich über jede Auflage hinweg- Urteile usw. Hat die Mutter eine Chance das zum Wohle des Kindes nur betreuter Umgang ausgesprochen wird? |
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| AW: Umgang-betreuter Umgang Die Möglichkeit besteht, aber begleiteter Umgang ist immer nur eine befristete Sache
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| AW: Umgang-betreuter Umgang Hallo, danke für die schnelle Antwort. Wie lange kann ein betreuter Umgang ausgesprochen werden, da es sich hier um eine Kindswohlgefährdung handeln könnte, da mit Wegnahme des Kindes gerechnet werden könnte. Was würde geschehen wenn der KV sich verweigert einen betreuten Umgang weiter zu führen. Das Kind hat seit cirka 3 Monaten nun wieder keinen Kontakt zum KV. |
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| AW: Umgang-betreuter Umgang Zitat:
Die Kindswohlgefährdung muss man beweisen und deutsche Gerichte treffen da teilweise sehr seltsame Entscheidungen
__________________ Zitat:
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| AW: Umgang-betreuter Umgang hallo, es gibt die möglichkeit über das jugendamt eine begutachtung von kv und km durchführen zu lassen. vielleicht kann das helften gruß kita |
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| AW: Umgang-betreuter Umgang Zitat:
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass begleiteter Umgang eigentlich als Hinleitung zum unbegleiteten Umgang gedacht ist und es nicht ewig viele Termine geben wird
__________________ Zitat:
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