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Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

Dies ist eine Diskussion zu Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 11:23
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Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

Hallo zusammen,
angenommen, ein Paar ist zur Trennung/Scheidung entschlossen, das Trennungsjahr ist um, die Scheidung wird nun offiziell beantragt.

Im Trennungsjahr hat der stärkere Partner (Alleinverdiener) brav seine 50% dem Schwächeren rübergeschoben. Was ist jetzt für die Zeit der gerichtlichen Entscheidungsfindung anzusetzen? Das kann ja Monate, wenn nicht länger, dauern.
Sind da weiterhin die 50% fällig?, und müßen die evtl. erstattet werden, wenn das Gericht keine oder geringere weitere Unterhaltsverpflichtung feststellt?

Gruß
Amadeus
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Alt 23.07.2011, 17:37
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AW: Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, besteht der Anspruch auf TU weiter, da man ja noch verheiratet ist. (Wer hat den eigentlich ausgerechnet, normalerweise sind 3/7 zu zahlen nicht 1/2?)

Erst danach kann dann geschaut werden, ob man beim Ehegattenunterhalt Abstriche machen kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 07:07
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AW: Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

z.B. AG München ist 50% des Netto zzgl. Vergünstigungen aktuell.
Gruß Juergen
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 15:45
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AW: Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

Zitat:
Zitat von La Belle Beitrag anzeigen
Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, besteht der Anspruch auf TU weiter, da man ja noch verheiratet ist. (Wer hat den eigentlich ausgerechnet, normalerweise sind 3/7 zu zahlen nicht 1/2?)
doch, wenn der Zahlungspflichtige Rentner ist, gilt dieser Erwerbstätigenbonus nicht mehr, so viel ich weiß. Dann gilt Halbe/Halbe

Gruß
Amadeus
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  #5 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 13:27
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AW: Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

Hab ich anders verstanden:

Zitat:
Im Trennungsjahr hat der stärkere Partner (Alleinverdiener) brav seine 50% dem Schwächeren rübergeschoben.
Klingt irgendwie nicht nach Rentner
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  #6 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 14:16
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AW: Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

Danke "La Belle",
ich hätte schreiben sollen "ehem." Alleinverdiener.

Aber jetzt mal angenommen, in diesem Fall gäbe es aus uralten Zeiten einen Ehevertrag, der den nachehelichen Unterhalt sowohl in derr Höhe wie auch zeitlich begrenzt, dann ist ja dieser "ehem." Alleinverdiener daran interessiert, schnellstmöglich klare Verhältnisse zu schaffen, also entweder "vernünftiger" Trennungsvertrag oder unvernünftige Scheidung.
Wann könnte ein Scheidungsantrag frühestens gestellt werden, auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres ?
Gruß
Amadeus
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  #7 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 14:58
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AW: Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

Nein, das Trennungsjahr muss abgewartet werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 13:38
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AW: Trennungsunterhalt "nach" dem Trennungsjahr ?

Also bei mir lief das Trennungsjahr seit Januar 2010. Ab Juli waren wir dauernd getrennt lebend, d.h. meine frühere Frau zog aus. Im September wurde die Scheidung eingereicht. Das Gericht brauchte dann einige Zeit um die aktuellen Daten für den Versorgungsausgleich zu beschaffen. Die Gerichtsverhandlung war dann im Juli 2011.
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