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Trennung-Scheidung->gemeinsames Haus??? dringend!!!

Dies ist eine Diskussion zu Trennung-Scheidung->gemeinsames Haus??? dringend!!! innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 03.03.2008, 10:01
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Trennung-Scheidung->gemeinsames Haus??? dringend!!!

hallo ihr lieben,


mal angenommen folgender fall frau a und herr p sind seit 22jahren verheiratet. beide haben ein gemeinsames kind und wohnen in einem eigenheim, beide sind im grundbuch eingetragen. das haus wurde durch kredite finanziert in welchen beide kreditnehmer sind.
nun ist es so das frau a unbedingt die trennung will da ein zusammenleben mit herrn p nicht mer möglich ist (ohne ma die gründe zu nennen).
stellt sich jetzt die frage wenn frau a das haus behalten will (also keine versteigerung) muß sie herrn p auszahlen, auch wenn das haus noch nicht abgezahlt ist und durch hohe kredite belastet ist?
(mal angenommen die frau hätte gerade genug geld zum leben und um die kredite alleine zu tragen.)
wie ist es mit den kreditzahlungen? herr p hat keine arbeit und bekommt arbeitslosengeld. muß er einen teil der kredite tragen oder die frau alles alleine?
welche handhabe hätte die frau, das herr p auszieht, wenn dieser nicht will, weil er nicht weiß wie es beruflich weiter geht? hat er ein wohnrecht auf dauer, auch im scheidungsfall oder nicht?

besten dank im vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2008, 10:40
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AW: Trennung-Scheidung->gemeinsames Haus??? dringend!!!

Zitat:
Zitat von top_al
stellt sich jetzt die frage wenn frau a das haus behalten will (also keine versteigerung) muß sie herrn p auszahlen, auch wenn das haus noch nicht abgezahlt ist und durch hohe kredite belastet ist?
Auszahlen muss sie ihn natürlich trotzdem - dann setzt man eben nur den Zeitwert an; also den Hauswert abzüglich noch bestehender Belastungen.

Zitat:
wie ist es mit den kreditzahlungen? herr p hat keine arbeit und bekommt arbeitslosengeld. muß er einen teil der kredite tragen oder die frau alles alleine?
Man muss nun erstmal wissen, was man will - sollten beide das Hasu behalten und nur die Frau drin wohnen bleiben, so müsste sie dem Mann eine Ausgleichszahlung leisten für den Teil der Wohnung, die sie bewohnt aber die ihm gehört (Miete) - damit könnte der Mann seinerseits den Kredit mit tilgen.

Die Bank selbst hält sich an den zahlungsfähigen Partner, sollten beide gesamtschuldnerisch haften (wovon ich ausgehe), kann sie auch von jedem einzeln den Gesamtkredit fordern.

Zitat:
welche handhabe hätte die frau, das herr p auszieht, wenn dieser nicht will, weil er nicht weiß wie es beruflich weiter geht? hat er ein wohnrecht auf dauer, auch im scheidungsfall oder nicht?
Solange ihm ein halbes Haus gehört, hat er natürlich auch ein Wohnrecht.

Hier sollte man schnellstens eine Einigung finden.


LG
LB
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Alt 03.03.2008, 10:52
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AW: Trennung-Scheidung->gemeinsames Haus??? dringend!!!

dank erst ma für die schnelle antwort.
was man will ist ganz einfach. man versucht eine scheidung zu umgehen und sich so zu einigen das er auszieht und keinerlei ansprüche stellt auf unterhalt oder sonstiges, er im grundbuch eingetragen bleibt und sie im gegenzug alleine die hausbelastung und sonstige kredite trägt. ebenfalls kümmert sie sich darum den unterhalt, für die 21jährige studierende tochter die nicht zu hause wohnt, zu finanzieren.
so daß er auszieht und eine eigene wohnung nimmt, also ein kompletten neuanfang machen kann und sie sämtliche "ehelasten" weiter trägt.


mfg
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Alt 03.03.2008, 11:57
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AW: Trennung-Scheidung->gemeinsames Haus??? dringend!!!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das lange so funktioniert - spätestens wenn er ALG II beantragen muss, wird die Leistungsfähigkeit der Frau geprüft werden. Die Tochter müsste erstmal Bafög beantragen, dann berechnet man das Netto-Einkommen der Frau abzüglih Kreditschulden und KU fürs Kind - und wenn dann noch was übrig wäre, müsste sie wohl für den Mann Unterhalt leisten. (Zumal ja wie gesagt auch anteilig Nutzungsentschädigung für die Whg. fällig wäre)
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Alt 03.03.2008, 12:33
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AW: Trennung-Scheidung->gemeinsames Haus??? dringend!!!

mm bafög hat die tochter schon beantragt, gibt allerdings nicht viel....
also bliebe bloß der weg der scheidung. dabei heißt es ja der momentane gegenwert des hauses wird mit den kreditbelastungen gegenüber gestellt und wenn vermögen über bleibt so muß dieses anteilig ausgezahlt werden. oder täusche ich mich???
hat ein alg II empfänger eigentlich auch ein anspruch auf unterhaltszahlungen von dem ehemaligen ehepartner oder können diese dann aufgerechnet werden mit den unterhaltszahlungen die dieser an sein kind leisten müßte aber nicht kann?
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Alt 03.03.2008, 12:40
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AW: Trennung-Scheidung->gemeinsames Haus??? dringend!!!

Nein, der Unterhalt kann nicht verrechnet werden, da der eine für den Partner, der andere aber fürs Kind gedacht ist (zumindest die Arge wird da mit einem ganz spitzen Bleistift nachrechnen, obn von der Exfrau nicht was zu holen ist).
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