Dies ist eine Diskussion zu Trennung - Scheidung...Drohungen...wie vorgehen? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Trennung - Scheidung...Drohungen...wie vorgehen? Ehefrau A und Ehemann B sind seit 08/2000 verheiratet, aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Aus verschiedenen Gründen haben die Eheleute (vielmehr Ehefrau A) im 07/2008 entschieden sich zu trennen. B verfügt über Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit sowie über Wohneigentum (Ehel. Wohnung sowie an Dritten vermietete Wohnung). A hatte zunächst eine eigene kleine Wohnung gemietet, wobei B ihr bei der Anschaffung von Mobiliar und Inventar finanziell behilflich war. Auch eines der Autos durfte A mitnehmen. Weiter hat B (mehr oder weniger freiwillig) einen TU in Höhe von etwa 60% des errechneten TU gezahlt, womit A - solange sie einen Arbeitsplatz innehatte - einverstanden war. Nun hat A den Arbeitsplatz verloren und erhält derzeit ALG 1 - in Kürze muss jedoch ALG 2 beantragt werden. Beide haben mittlerweile neue Beziehungen. A ist aus Kostengründen in die Immobilie der neuen Beziehung umgezogen - wobei A jedoch weiterhin selbst wirtschaftet und auch Miete an die neue Beziehung zahlt. B hat nun über einen Anwalt die Scheidung eingereicht und ist der Auffassung, dass A nunmehr kein Unterhalt mehr zustünde - weder TU noch nach der Scheidung Ehegattenunterhalt in welcher Form auch immer. Weiter besteht die unterschwellige Drohung ggf. auch körperlicher Konsequenzen (gegen A und deren neue Beziehung sowie deren Eigentum), sollte A sich erdreisten gegen den Willen von B doch noch Forderungen zu stellen. Nun zu den Fragen: Hat A gegen B - trotz der neuen Beziehung - Ansprüche auf Unterhalt? Welche Ansprüche bestehen z. B. auf finanziellen Ausgleich von vor der Ehe durch A angeschafften Haushaltsgegenständen (Haushaltsinventar wie Geschirr etc., Einbauküche, div. Kleinmöbel) - A hatte hierzu einen Großteil eines Barerbes verwendet.??? Wie soll A hier überhaupt - sinnvollerweise - vorgehen??? Besteht Möglichkeit Beratungshilfe zu erhalten??? Vielen Dank schon jetzt für konstruktive Antworten. |
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| AW: Trennung - Scheidung...Drohungen...wie vorgehen? Grundsätzlich hat A noch Anspruch auf Trennungsunterhalt, da § 1361 BGB diesen für die Dauer des Getrenntlebens regelt. Dieses dauert bis zur Scheidung noch an. Allerdings sind bei der Ermittlung des Anspruchs die lange Trennungsdauer (über 3 Jahre), das Zusammenleben mit dem neuen Partner und die bezogenen Leistungen (ALG I bzw. II) zu berücksichtigen. Ob daher letztlich ein Anspruch besteht, erscheint fraglich, müsste aber genauer geprüft werden. Hinsichtlich der Haushaltsgegenstände besteht meines Erachtens kein Anspruch, da diese im Eigentum der A verbleiben (sofern nicht Gütergemeinschaft vereinbart wurde) und daher auch nicht zwingend über einen Zugewinnausgleich geregelt werden müssen. Beratungshilfe kann beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, kommt auf die tatsächlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der A an. Antragsformular gibt´s z.B. hier: www.justlaw.de/service/beratungshilfe-antrag.pdf Ciao Errato |
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| AW: Trennung - Scheidung...Drohungen...wie vorgehen? A hatte die diversen Haushaltsgegenstände zunächst B überlassen - zu diesem Zeitpunkt war noch eine gütliche Trennung geplant und in Aussicht. Ausserdem hatte A keine Möglichkeiten, die Gegenstände zu lagern bzw. unterzubringen, was B bekannt war. Mittlerweile hat A die Herausgabe mehrfach gefordert und von B mitgeteilt bekommen, dass sie dies gerne haben könne - jedoch der Zustand nicht mehr unbedingt gebrauchstauglich sei - sprich - bei ernsthafter Herausgabeforderung diese Gegenstände sämtlich zerstört würden... Auch wurde A von B mehrfach darauf hingewiesen, evtl. gesundheitlichen Schaden nehmen zu können, sollte A tatsächlich Unterhaltsforderungen in tatsächlicher Höhe stellen... Wie sollte/könnte A sich verhalten??? |
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| AW: Trennung - Scheidung...Drohungen...wie vorgehen? Hinsichtlich der Haushaltsgegenstände sollte mit B ein Termin zur Abholung vereinbart werden. Zu diesem Termin sollte A möglichst zwei Zeugen (als Helfer) mitnehmen. Sofern die Gegenstände tatsächlich beschädigt oder zerstört sein sollten, könnten die Zeugen dies bestätigen. Der B hat bezüglich der Aufbewahrung der Gegenstände eine Sorgfaltspflicht. Sollte er dagegen verstoßen haben, kann man ihn eventuell schadenersatzpflichtig machen. Zu ersetzen ist in der Regel allerdings nur der Zeitwert. Problematisch könnte sein, zu beweisen, dass die Gegenstände bei Überlassung noch in einem gebrauchstauglichen Zustand waren (Zeugen?) und demnach erst in der Obhut des B Schaden genommen haben. Falls aber zufälligerweise alle oder viele Gegenstände "plötzlich" kaputt sein sollten, spräche das sicherlich gegen den B. Die Drohungen bezüglich der Unterhaltsgeltendmachung sollten zwar Ernst aber andererseits nicht zum Anlass für einen vorauseilenden Verzicht genommen werden. Es wäre allerdings empfehlenswert, die Frage, ob es tatsächlich Trennungsunterhaltsansprüche gibt, konkret mit einem Anwalt zu klären. Sofern die Drohungen vor Zeugen erfolgt sein sollten, wäre über eine Anzeige bei der Polizei nachzudenken. Zumindest sollte A dem B mitteilen, dass sie sich nicht einschüchtern lässt und sich entsprechende Gegenmaßnahmen vorbehält. Ciao Errato |
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